Hochschulzulassung


Wir bemühen uns stets um Aktualität und Korrektheit der hier gezeigten Informationen. Trotzdem sind die Informationen auf dieser Seite nur zur Orientierung gedacht und nicht verbindlich. Verbindlich sind lediglich die Regelungen auf den offiziellen Seiten von der Universität und dem Land Niedersachsen. Die Regelungen der Universität Göttingen finden sich hier und die Vorschriften des Landes lassen sich dem Niedersächsischen Hochschulgesetz entnehmen (abrufbar zum Beispiel hier). Bei Unsicherheiten kann die Hochschulzulassungsberechtigung auch im Einzelfall geprüft werden. Informationen hierzu finden sich hier.
Es gibt in Deutschland eine Reihe verschiedener Wege, die Hochschulzulassungsberechtigung zu erlangen. Diese werden im folgenden Kurz dargestellt:

Allgemeine Hochschulreife: Wer an einer deutschen Schule Abitur gemacht hat oder die Berufsoberschule mit einer zweiten Fremdsprache abgeschlossen hat, hat die allgemeine Hochschulreife und ist damit berechtigt, an allen deutschen Hochschulen zu studieren.

Fachgebundene Hochschulreife: Jeder, der die 13. Klasse der Fachoberschule oder die Berufsoberschule erfolgreich abschließt, bekommt die fachgebundene Hochschulreife. Damit ist er berechtigt, an einer deutschen Hochschule alle Fächer zu studieren, die ausreichend "fachverwandt" zum Fachbereich der besuchten Fachoberschule sind. Welche Fächer als ausreichend fachverwandt gelten, kann zum Beispiel auf der Website studieren-in-niedersachsen.de eingesehen werden. Außerdem enthält der Abschluss der Fachoberschule automatisch auch die Fachhochschulreife, wodurch den Absolventen alle Fächer in deutschen Fachhochschulen offen stehen. Ein fachfremdes Fach kann er dann studieren, wenn er mittels einer Prüfung von der Hochschule ausreichende Kenntnisse in diesem Bereich nachweist.

Fachhochschulreife: Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Teil. Der schulische Teil kann an verschiedenen Schulformen wie zum Beispiel dem Gymnasium (durch Abgehen nach mindestens einem Jahr der Qualifikationsphase) erlangt werden, der berufsbezogene zum Beispiel durch ein Praktikum im Umfang von einem Jahr oder eine Ausbildung. Die Fachhochschulreife erhalten auch junge Menschen, die die 12. Klasse Fachoberschule erfolgreich abgeschlossen haben. Auch an Berufs- oder Fachschulen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Damit stehen alle Studiengänge in deutschen Fachhochschulen zur Verfügung. In Niedersachsen stehen außerdem diejenigen Studiengänge an Universitäten offen, die fachverwandt mit dem Fach des Schulabschlusses sind. Welche Fächer als fachverwandt gelten, kann eingesehen werden auf der Website studieren-in-niedersachsen.de.

Außerdem gibt es einige Wege, eine Hochschulzulassung über berufliche Erfahrung zu bekommen:
  • Wer eine dreijährige Ausbildung absolviert und mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung (in Vollzeitäquivalent) gesammelt hat, erreicht damit die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

  • Wer eine zweijährige Berufsausbildung absolviert und zusätzlich zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen kann, fünf Jahre lang hauptberuflich gearbeitet oder fünf Jahre lang einen Haushalt mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person geführt hat, kann über das absolvieren einer Hochschulzugangsprüfung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Genauere Informationen dazu finden sich zum Beispiel hier.

  • Wer einen Meistertitel, einen Abschluss als staatlich geprüfte*r Techniker*in oder staatlich geprüfter*r Betriebswirt, einen Abschluss einer Fachschule ( nach der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002), eine Aufstiegsfortbildung im Rahmen von mindestens 400 Stunden absolviert oder über ein Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst aus einem Lehrgang von mindestens 400 Stunden hat, erlangt damit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Die genauen Voraussetzungen zur Art der Fortbildung lassen sich §18 des niedersächsischen Hochschulgesetzes entnehmen (abrufbar hier)
Auch wenn keine Hochschulzulassung vorliegt, kann es möglich sein, in einen zulassungsfreien oder nicht ausgelasteten Studiengang immatrikuliert zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass die „wissenschaftliche Befähigung“ nachgewiesen werden kann. An der Georg-August-Universität ist dies beispielsweise über das erfolgreiche Absolvieren von Leistungen im Rahmen einer Gasthörerschaft, eine wissenschaftliche Publikation oder über besondere Leistungen in mindestens fünfjähriger Berufserfahrung möglich. Detaillierte Informationen hierzu finden sich hier.

Eine Grafik, die helfen soll, abzuschätzen ob eine Studienberechtigung vorliegt, findet sich auf der Unterseite „Bin ich Studienberechtigt?“