Kommentierung des Internationalen Personenrechts im Münchener Kommentar zum BGB


herausgegeben von Franz Jürgen Säcker, Roland Rixecker, Hartmut Oetker, 9. Auflage, Band 12, C.H. Beck: München 2024.

2024 ist die neunte Auflage des zwölften Bands des Münchener Kommentars zum BGB erschienen. In dem Band wird neben dem Allgemeinen Teil des IPR das Kollisionsrecht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte sowie das Internationale Familien- und Erbrecht kommentiert. Die neunte Auflage beinhaltet eine umfassende Überarbeitung und Aktualisierung der Materie, indem die EU-Verordnung zum Internationalen Güterrecht (EuGüVO, EuPartVO), das deutsch-französische Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft und das neue IPR der Fürsorgeverhältnisse kommentiert und das IPR der gleichgeschlechtlichen Ehe auf den neusten Stand gebracht wurden.
Volker Lipp hat Artikel des EGBGB, das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen 
(ErwSÜ) und das Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ErwSÜAG) kommentiert.
Innerhalb des EGBGB hat Volker Lipp Art. 7 EGBGB (Rechts- und Geschäftsfähigkeit) und Art. 9 EGBGB (Todeserklärung) kommentiert. In der Kommentierung des Art. 9 EGBGB wird unter anderem auf Todes- und Verschollenheitserklärungen und richterrechtliche Lebens- und Todesvermutungen eingegangen. Daneben hat Volker Lipp im Rahmen des Internationalen Familienrechts Art. 15 EGBGB (Gegenseitige Vertretung von Ehegatten) kommentiert, wo insbesonders ein Vergleich der Regelungen des EGBGB mit dem deutschen Kollisionsrecht vorgenommen und das Verhältnis zum Unionsrecht und anderen internationalen Abkommen thematisiert wird. In der Kommentierung des Art. 24 EGBGB (Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft) stellt neben Erwägungen zum materiellen Recht das dazugehörige Verfahrensrecht einen Schwerpunkt dar.

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