Prof. Dr. Reinhard Brandt

Reinhard Brandt war bis 2002 Professor für Philosophie an der Philipps-Universität Marburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Philosophie der Neuzeit, insbesondere in der Philosophie Immanuel Kants, in der Rechtsphilosophie sowie in der Ästhetik. Zahlreiche Gastprofessuren führten Reinhardt Brandt u. a. an Universitäten in Canberra, Caracas, Padua, Rom und München sowie nach Halle, wo er eine Christian Wolff-Professur innehatte. Die Aufenthalte in Caracas, Padua und Rom bildeten die Grundlage für intensive wissenschaftliche Beziehungen zu Südamerika, Italien und Spanien. Reinhard Brandt gehört dem Beirat der „Scuola Europea di Studi Avanzati“ an, ist Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Universität Frankfurt und korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Im Jahr 2005 war Brandt Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin. Zusammen mit Werner Stark gründete Reinhard Brandt 1982 das Marburger Kant-Archiv, das zum Ziel hat, den Verbleib der Texte, Nachschriften und Vorlesungen von Kant zu dokumentieren. Er wurde 1987 zum Leiter der Marburger Arbeitsstelle der Weiterführung der Akademie-Ausgabe von Kants Gesammelten Schriften durch die Göttinger Akademie berufen. Zu seinen wichtigen Veröffentlichungen zählen u.a. Die Interpretation philosophischer Werke (1984, ital. 2002); D´Artagnan und die Urteilstafel. Über ein Ordnungsprinzip der europäischen Kulturgeschichte 1, 2, 3 / 4 (1999, ital. 1999); Kritischer Kommentar zu Kants Anthropologie (1999); Die Bestimmung des Menschen bei Kant (2007); Wozu noch Universitäten? (2011) sowie zahlreiche Textausgaben (Longinos, Pseudo-Mayne, David Hume, Kant), Aufsätze und Sammelbände (u.a. zur Rechtsphilosophie und Aufklärung).


Sei ein rechtlicher Mensch! - Wie das?
Vortrag von Prof. Dr. Reinhard Brandt, 10. März 2011, 18 Uhr, Lichtenberg-Kolleg / Historische Sternwarte


Die erste Rechtspflicht „Sei ein rechtlicher Mensch (honeste vive)“ besagt nach Kant, man solle im Verhältnis zu anderen seinen Wert als den eines Menschen behaupten und sich anderen nicht zum bloßen Mittel machen, sondern für sie zugleich Zweck sein. Diese Pflicht werde aus dem Recht der Menschheit in unserer eigenen Person erklärt. Ein rätselhafter, bisher nicht dechiffrierter Text. Bis 1797 gehörte diese Pflicht zur Tugendlehre; was bewog Kant, sie zur Rechtspflicht zu erheben? Worauf bezieht sich der neue Text? In unserem Grundgesetz steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Wie verhält sich diese staatliche Verpflichtung zu Kants erster Rechtspflicht jedes Menschen?