Wie kann man einen Härtefallantrag stellen?

Die Studienplätze im Rahmen der Härtequote werden auf Antrag an Bewerber*innen vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und für die die Nichtzulassung in diesem Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Es wird im Bewerbungsverfahren die Möglichkeit gegeben, einen Härtefallantrag zu stellen. Dazu müssen eine Beschreibung der Härte sowie entsprechende Dokumente zu deren Nachweis (beglaubigte ärztliche Atteste, beglaubigte Nachweise für eine Behinderung, etc.) eingereicht werden.