Exposé-Regelungen

Bei einer Durchschnittsnote zwischen 2,6 und 3,0 ist der Bewerbung für alle M.A.-Studiengänge der Philosophischen Fakultät - ausgenommen die M.A.-Studiengänge der Interkulturellen Germanistik - ein mindestens dreiseitiges Exposé zur Begründung der Studienmotivation und zur Reflexion der bisherigen fachlichen Erfahrungen beizufügen. Das Exposé dient als Grundlage für die mündliche Zusatzprüfung, in der die fachliche Einschlägigkeit für den jeweiligen Master-Studiengang geprüft wird. Bei einer Durchschnittsnote zwischen 2,5 und 1,0 sind Exposé und mündliche Prüfung nicht erforderlich.

Abweichend von dieser Regelung ist bei der Bewerbung für die M.A.-Studiengänge "Deutsche Philologie" und "Geschichte" ein maximal dreiseitiges Exposé, für dan M.A.-Studiengang "Skandinavistik" ist kein Exposé beizulegen.