Promotion an der Biologischen Fakultät
Maßgebend für das Promotionsverfahren ist die „Gemeinsame Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultäten der Georg-August-Universität Göttingen“ in der Neufassung vom 30.06.2009.
Im Folgenden sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Promotion aufgelistet:
- Zulassungsvoraussetzung ist eine bestandene Master-, Diplom- oder Staatsexamensprüfung einer deutschen Universität.
Wer kein mathematisch-naturwissenschaftliches Studium an einer deutschen Universität erfolgreich absolviert hat, muss vor Beginn der Dissertation und vor jeder weiteren Antragstellung die Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung bei der Biologischen Fakultät beantragen.
- Die Dissertation ist vor Beginn der experimentellen Arbeit im Dekanat der Biologischen Fakultät mit dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Es sind drei Mitglieder für den Betreuungsausschuss zu benennen. Diese müssen dem Antrag zustimmen.
- Die Studierenden müssen während der gesamten Zeit der Promotion immatrikuliert sein. In dieser Zeit sind Studienleistungen im Umfang von 20 Credits zu erwerben.
- Die Dissertationsschrift ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und ein den math.-nat. Fakultäten zugehörendes Gebiet behandeln. Sie muss wissenschaftlich beachtlich sein und die Fähigkeit zeigen, dass Aufgaben seines Wissenschaftsgebiets selbständig wissenschaftlich gelöst werden.
- Die Dissertation wird zu einem vom Prüfungsamt der math.-nat. Fakultäten festgelegten Termin eingereicht. Der Dissertation sind u. a. folgende Unterlagen beizufügen (siehe § 6 der Promotionsordnung):
- Bestätigung der Anmeldung
- Nachweis der Immatrikulation
- Nachweis der Studienleistungen
- Bestätigung des Betreuungsausschusses über die Fortschrittsberichte
- Mitglieder der Prüfungskommission
- Vorschläge von drei Forschungsfeldern für die Disputationsprüfung