Studienbeiträge

Allgemeines

Seit dem Sommersemester 2007 erhebt das Land Niedersachsen Studienbeiträge in Höhe von 500 € pro Semester. Der Universität stehen dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14 Millionen Euro zur Verfügung, die für die Verbesserung von Studium und Lehre verwendet werden.

Die Hälfte der Beiträge fließt in zentrale (universitätsweite) Maßnahmen, über deren Verwendung direkt auf Universitätsebene entschieden wird.
Die andere Hälfte wird den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Die Verteilung dieser dezentralen Mittel orientiert sich an der Anzahl der studienbeitragspflichtigen Studierenden der jeweiligen Fakultäten.

Die Philosophische Fakultät zählt zu den größten der Universität Göttingen. Rund 4.500 Studierenden sind an den über 30 Seminaren, Instituten und Zentren der Philosopischen Fakultät immatrikuliert.
Durch die hohe Zahl an Fachfällen verfügt die Fakultät über ein Budget von ca. 700.000 € pro Semester, das fakultätsweit zur Verbesserung von Lehre und Studium eingesetzt wird.


Antragstellung

Jedes Mitglied der Philosophischen Fakultät (Studierende, Lehrende, Verwaltungsangestellte) kann Vorschläge zur Verwendung von dezentralen Studienbeiträgen einreichen!

Die wichtigsten Regelungen zur Verwendung von Studienbeiträgen sind:

• Zweckgebundene Verwendung
• Substitutionsverbot
• Transparenzgebot
• Kapazitätsneutralität

Wenn Sie eine konkrete Idee haben wie die Studienbeiträge zur Verbesserung des Studiums und der Lehre an der Philosophischen Fakultät eingesetzt werden können, füllen Sie bitte das Antragsformular (nur Gö-Net) aus und senden Sie es an das hierfür zuständige Controlling
(klemens.wedekind@zvw.uni-goettingen.de).
Wünschenswert und immer willkommen sind vor allem Vorschläge und Ideen der Studierenden, die gerne direkt oder über Ihr Seminar eingereicht werden können!