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Bibliothek Arbeitsgruppe 2

Kontakt
Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 437073 Göttingen

Öffnungszeiten

InfoLine: +49 551 39-113
infoline-studium@uni-goettingen.de





1. Anträge:



2. Zulassung/Ablehnung



3. Immatrikulation nach Zulassung



4. Postversand Ihrer Unterlagen



5. Überweisung der Semesterbeiträge



Weiterführende Informationen

Clearingverfahren/Losverfahren


Ein Losverfahren um Studienplätze des 1. Fachsemesters in zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nur dann durchgeführt, wenn die normalen Vergabeverfahren abgeschlossen sind und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Dabei gibt es zwei Arten von Losverfahren:

  • A) Das Clearingverfahren ( = Losverfahren), welches von hochschulstart.de durchgeführt wird. Für folgende Studiengänge können Sie sich zum Sommerseemster 2013 im Clearingverfahren bewerben:

    • Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)
    • Rechtswissenschaften (Staatsexamen / 1.Prüfung)
    • Volkswirtschaftslehre (B.A.)
    • Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)
    • Wirtschaftspädagogik (B.A.)



  • B) Zusätzlich gibt es für diese Fächer sowie Medizin und Zahnmedizin noch ein hochschuleigenes Losverfahren der Universität Göttingen.



Diese Verfahren finden zu unterschiedlichen Terminen statt:

  • A) Clearingverfahren 28.3.2013 - 4.4.2013

  • B) hochschuleigenes Losverfahren 25.3.2013 - 8.4.2013



Die Teilnahme an den Verfahren kann nur in den angegebenen Zeiträumen stattfinden. Das Clearingverfahren wird im zentralen Bewerbungsportal von hochschulstart.de abgewickelt, während das hochschuleigene Verfahren ein eigenes Bewerbungsportal hat. Die Teilnahme ist sowohl für deutsche als auch für ausländische Interessenten möglich. Clearingverfahren und hochschuleigenes Losverfahren stehen allen Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung, auch solchen, die bereits einen Studienplatz erhalten haben. Dieser Studienplatz geht durch die Teilnahme an dem Clearingverfahren nicht verloren. Ebenso können sich Bewerberinnen und Bewerber, die im regulären Bewerbungszeitraum nicht am Serviceverfahren teilgenommen haben, für die Teilnahme am Clearingverfahren registrieren.


Bewerbung in 6 Schritten

1. Anträge
Um die größten Chancen auf einen Studienplatz zu haben, sollten Sie an beiden Verfahren teilnehmen.

A) Für das Clearingverfahren müssen Sie sich, falls noch nicht geschehen, beim zentralen Bewerbungsportal auf hochschulstart.de/dosv registrieren (siehe Link in der rechten Spalte). Danach können Sie dort Bewerbungen für Studienplätze von Fächern, die am Clearingverfahren teilnehmen, abgeben.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie einen bereits vorhandenen Benutzeraccount auch für weitere
Serviceverfahren verwenden müssen. Eine mehrfache Registrierung bei hochschulstart ist nicht zulässig. Weitere Informationen zur Mehrfachregistrierung finden Sie auf www.hochschulstart.de/dosv.

B) Die Teilnahme am hochschuleigenen Losverfahren können Sie ebenfalls online beantragen (siehe Link in der rechten Spalte)

Schriftliche Unterlagen, z. B. Abitur-Zeugnis, sind zur Teilnahme nicht erforderlich.

2. Zulassung / Ablehnung
Über Zulassung oder Ablehnung entscheidet in jedem Fall ausschließlich das Los.

Im Fall einer Zulassung erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid ist nicht übertragbar.
Bei nicht vorhandenen Einschreibvoraussetzungen wird der Zulassungsbescheid gegebenenfalls ungültig (z. B. bei nicht vorhandener oder nicht ausreichender Hochschulzugangsberechtigung, wie z. B. Abitur).
Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.

3. Immatrikulation nach Zulassung
Falls Sie in einem der Verfahren einen Studienplatz angeboten bekommen, können Sie mit Hilfe eines Online-Formulars (Datenerfassung) Ihre Immatrikulation an der Universität Göttingen beantragen. Bitte beachten Sie die Annahmefrist im Zulassungsbescheid.

4. Postversand der Unterlagen für Ihre Immatrikulation
Nach der Dateneingabe erhalten Sie die Anmeldenummer Ihres Antrags und ein Formular zum Ausdrucken mit einer Auflistung derjenigen Unterlagen, die Sie anschließend der Universität per Post zusenden müssen. Bitte beachten Sie die Annahmefrist im Zulassungsbescheid.

5. Überweisung der Semesterbeiträge
Gleichzeitig zum Postversand überweisen Sie bitte die Semesterbeiträge an die Universität. Ihre Einschreibung kann erst nach dem Eingang Ihrer Zahlung abschließend bearbeitet werden. Bei der Überweisung bitte Ihre Anmeldenummer und Ihren Namen und Bezugssemester (Sommersemester 2013) angeben!


6. Bestätigung durch die Universität
Eine Bestätigung (vorläufiger Studienausweis, Immatrikulationsbescheinigungen, etc.) erhalten Sie als Bestätigung Ihrer Einschreibung danach unaufgefordert zugeschickt.