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Sprachanforderungen für internationale Studieninteressierte

Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Für Medizin- und Zahnmedizinbewerbungen muss ein ausreichender Sprachnachweis, wie z.B. ein DSH-2-Zertifikat oder eine äquivalente Prüfung auf entsprechendem Niveau vorgelegt werden.

Die DSH-Prüfung kann an der Universität Göttingen absolviert werden. Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registriert ist.

Für nähere Information klicken Sie bitte hier.

Falls Ihre Originalzeugnisse und Nachweise nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, ist zusätzlich zu den Originalzeugnissen eine Übersetzung von einem akkreditierten Übersetzungsbüro notwendig.

Wer in Göttingen zum Studium mit Abschluss zugelassen wurde, muss zur Immatrikulation eine auf dem Niveau DSH-2 bestandene DSH-Prüfung oder einen äquivalenten Sprachnachweis vorlegen. Für den Bachelor-Studiengang Psychologie wird abweichend das Niveau DSH-3 verlangt.

Die DSH-Prüfung kann an der Universität Göttingen absolviert werden. Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registriert ist.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, die für die Immatrikulation notwendigen Sprachkenntnisse rechtzeitig zu erwerben.

... vor Studienbeginn

... während des Studiums in Göttingen

Kontakt:

Lektorat Deutsch als Fremdsprache

Käte-Hamburger-Weg 6
37073 Göttingen

Persönliche Sprechstunden
Siehe Startseite des Lektorats

Telefon: +49 551/39 24366

E-Mail: Lektorat DaF


Internet
www.uni-goettingen.de/lektorat-daf



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