In publica commoda

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen sind die durch die Wahlleitung nachfolgend bereitgestellten Wahlvorschlagsformulare (Excel-Format) und Einverständniserklärungen (Word-Format) zu verwenden (aktuell Version 10/2023).

Digitale Einreichung
Der Wahlvorschlag kann ausschließlich digital eingereicht werden. Hierfür müssen das ausgefüllte Wahlvorschlagsformular (ohne Unterschrift) und die Einverständniserklärung(en) dieses Wahlvorschlags bis zum 22.11.2023, 15 Uhr (Ausschlussfrist), per E-Mail(s) bei der Wahlleitung (insbesondere ralf.buhre@zvw.uni-goettingen.de) eingegangen sein. Die digitale Einreichung muss die einreichende Vertrauensperson erkennen lassen; hierfür genügt insbesondere die Nutzung des eigenen dienstlichen oder studentischen E-Mail-Accounts (ohne Funktionspostfächer).

Hinweise
I. Hinweis zur Wahlordnungsänderung vom 01.10.2022:
Nach § 14 III 1 WO-Koll erfolgt jetzt keine alphabetische Neusortierung der Bewerber*innen mehr, wenn nur ein Listenvorschlag eingereicht wurde; es bleibt trotz Mehrheitswahl bei der Reihenfolge der Einreichung.

II. Hinweis zum Wahlvorschlagsformular:
Falls Sie das MS-Excel-Format nicht verwenden können, nutzen Sie bitte das Programm OpenOffice und öffnen damit die Datei im Excel-Format. Nach dem Ausfüllen des Wahlvorschlages speichern Sie bitte die Datei im Excel-Format.

III. Bitte beachten Sie die Anleitung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.


Hinweis: Bedingt durch die Wahlordnungsänderungen gibt es für die Hochschulwahlen ab 01.10.2023 neue Wahlvorschlagsformulare!

Wahlen zu den Kollegialorganen und den Organen der Studierendenschaft


Wahlen zur Klinikkonferenz


Wahlen zur Promovierendenvertretung