Zuschüsse zu Recherchereisen


Die GSGG fördert Recherchereisen in Bibliotheken, Archive, Museen und akademische Sammlungen ebenso wie Reisen zum Zweck der Feldforschung und Datenerhebung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dissertation stehen.


Antragsberechtigt sind ausschließlich Promovierende bis zum Zeitpunkt der Disputation.

Ab 1. April 2022 gilt die Stufe 0 des Covid-19-Stufenplans, d.h. Reisen zu Zielen im In- und Ausland sind möglich. Lediglich bei Reisen in Virusvariantengebiete ist die Notwendigkeit der Reise besonders zu überprüfen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor Antragsstellung mit uns in Verbindung.

Inlandsreisen
Die Voraussetzungen für die Vergaben von Reisekostenzuschüsse (Tagungs– und Recherchereisen) sind an den COVID-19-Stufenplan der Universität angepasst. So fällt u.a. bei der Gültigkeit der Stufen 0 und 1 die Stellungnahme einer Betreuungsperson bei Beantragen von Reisekostenzuschüssen weg. Die Regelungen gelten sowohl für Promovierende mit als auch ohne Mitarbeiter*innenstatus.

Auslandsreisen
Auslandsreisen sind zur Zeit möglich, bei Reisen in ein Virusvariantengebiet ist eine besondere Prüfung nötig.

Zurzeit können wir Ihnen nur eine nicht-interaktive pdf-Version unserer Antragsformulare anbieten. Sie müssen also leider drucken und das Formular per Hand ausfüllen. Wir nehmen Ihre Antragsunterlagen aber selbstverständlich gerne weiter per Mail/pdf-Anhang entgegen. Danke für Ihr Verständnis!

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