§ 11 Lehrveranstaltungsarten

(1) Alle Lehrveranstaltungen werden modular angeboten. Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die durch das Bestehen der entsprechenden Modulprüfung erfolgreich abgeschlossen wird. Bei Bestehen der Modulprüfung werden Anrechnungspunkte (Credits) pro Modul vergeben.

(2) Module können aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungsarten bestehen: Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika sowie Projektarbeiten oder Kombinationen dieser Veranstaltungsarten. Zur Stoffvertiefung werden ergänzende Lehrveranstaltungen angeboten.

(3) Es gibt Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule. Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Masterstudienganges verpflichtend. Wahlpflichtmodule sind für jeden Studienschwerpunkt spezifisch und müssen absolviert werden. Wahlmodule werden aus einem definierten Modulkatalog des Studienschwerpunktes gewählt. Wahlmodule sind auch aus dem Lehrangebot des entsprechenden Studienabschnitts der Fakultät für Agrarwissenschaften in Göttingen oder einer entsprechenden anderen agrarwissenschaftlichen Fakultät sowie aus verwandten Studiengängen wählbar.

(4) Ergänzende Lehrveranstaltungen sind Veranstaltungen, deren Besuch zur Vertiefung des Stoffes empfohlen wird. Die Anrechnung dort erbrachter Leistungen erfolgt im Rahmen der Modulprüfung nach Maßgabe der oder des Lehrenden.

(5) Bestimmte Lehrveranstaltungen werden mit begrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt. Dazu gehören:
a) Geländepraktika
b) Übungen, Praktika und Seminare.
Die Lehrenden dieser Lehrveranstaltungen informieren die Studierenden über die vorgesehenen Teilnehmerzahlen.

(6) Zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl sind vorrangig jene Studierenden zuzulassen, für die das Modul ein Wahlpflichtmodul ist. Dabei haben diejenigen Studierenden den Vorrang, die sich im höchsten Fachsemester befinden und nachweisen, dass sie ordnungsgemäß studiert oder eine Verzögerung des Studiums nicht zu vertreten haben, und Studierende in unmittelbarer Nähe zum Studienabschluss. Ihnen gleichgestellt sind Anmeldungen von Studierenden, welche die Voraussetzungen nach Sätzen 1 und 2 im vorherigen Semester erfüllt haben und trotz ordnungsgemäßer Anmeldung keinen Platz erhalten konnten oder den Platz wegen der Zuteilung einer zeitlich stattfindenden Pflichtveranstaltung nicht angenommen haben. Verbleiben hiernach noch freie Plätze, werden diese an Studierende vergeben, für die das Modul ein Wahlpflichtmodul ist; die Bestimmungen der Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Bei Gleichberechtigung entscheidet der Anmeldezeitpunkt, im Übrigen das Los.