(1) Die Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften regelt
> die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorprüfung sowie zu den Modulprüfungen und deren Wiederholung;
> die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen;
> das Prüfungsverfahren;
> und die Prüfungsanforderungen.

(2) Die Studienordnung legt den Umfang und die Inhalte des Studienganges fest.