Anrechnung von Studienleistungen aus In- und Ausland
am Institut für Erziehungswissenschaft

Generell gilt, dass die Anerkennungsbeauftragten am Institut für Erziehungswissenschaft einen Vorschlag zur Anrechnung von Studienleistungen und/oder zur Einstufung in ein Fachsemester erstellen, die tatsächliche Anrechnung bzw. Einstufung dann aber durch das Prüfungsamt der Sozialwissenschaftlichen Fakultät bzw. durch die Studienzentrale vorgenommen wird.

Bitte beachten Sie unbedingt vor der Kontaktaufnahme mit dem/der zuständigen Ansprechpartner_in die unten stehenden Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen.

Anerkennungsbeauftragte des IfE für das Lehramt
Dr. Susanne Masuch

  • Bildungswissenschaften im Master of Education
  • Erziehungswissenschaftliche Kompetenz im
    2-Fächer-Bachelor mit Lehramtsprofil

Anerkennungsbeauftragter erziehungswissenschaftliche Fachstudien
Thomas Göymen-Steck, M.A. (Studiengangsbeauftragter)

  • Fachwahl Erziehungswissenschaft im B.A. Sozialwissenschaften
  • Master Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Forschung und Entwicklung im Bildungswesen




Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen am Institut für Erziehungswissenschaft

A) Anrechnungen und Einstufungen aus dem Inland / innerhalb der Universität Göttingen

  • 1. PDF-Formular an Anerkennungsbeauftragte_n/Sprechstunde: Sie sollten zunächst das Formular zur Anerkennung einer Prüfungsleistung von der Formularseite des Prüfungsamtes laden, die Felder im oberen Abschnitt digital ausfüllen und das Formular unter Ihrem Nachnamen abspeichern. Anschließend vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin mit dem/der Anerkennungsbeauftragten und senden das Formular ggf. mit einer PDF-Version Ihres Transcript of Records bzw. einer geeigneten Übersicht Ihrer Prüfungsleistungen und der Angabe der anzurechnenden Module per Mail an den/die Anerkennungsbeauftragte_n.
  • 2. Prüfung/Anrechung: Der/die Anerkennungsbeauftrage prüft in der Sprechstunde Ihre Unterlagen und bespricht ggf. das weitere Vorgehen. Meist werden Ihre Leistungen (teilweise) auf Basis der erforderlichen Nachweise direkt angerechnet und Sie müssen mit dem ausgefüllten Formular zum Prüfungsamt, das Ihnen die fraglichen Module frei schaltet.
  • 3. Einstufung: Wenn Sie aufgrund Ihrer Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können, reichen Sie Ihre Einstufung zusammen mit dem Antrag auf Änderung des Studienverlaufs (zur Formularseite) bei der Studienzentrale der Universität Göttingen ein.




B) Anrechnungen aus dem Ausland (auch Erasmus)

Schematische Übersicht des Anerkennungsprozesses, bitte vorher laden!

  • 1. Beratung und Vorbereitung: Bevor Sie ins Ausland gehen, setzen Sie sich bitte zunächst

    und dann mit dem/der zuständigen Anerkennungsbeauftragten des IfE (s.o.) in Verbindung. Während ersteres der Vorbereitung Ihres Auslandaufenthaltes ganz generell dient, ist zweiteres unbedingt für den Abschluss eines Learning Agreements notwendig. Dieses Learning Agreement ist eine Übereinkunft zwischen Ihnen und dem Institut. Darin wird festgelegt, welche Kurse, die Sie an der Gastuniversität absolvieren möchten, für welche Göttinger Module verbindlich angerechnet werden können. Falls Sie beabsichtigten, Module mehrerer Fächer zu besuchen, muss das Agreement ggf. zwischen Ihnen und mehreren Anerkennungsbeauftragten (der jeweiligen Fächer) abgeschlossen werden. Das Agreement muss vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden. Aufgrund einer veränderten Lage vor Ort kann das aber ggf. noch einmal (möglichst innerhalb eines Monats nach Ankunft an der Gastuni) angepasst werden.

    • 2. Vorschlag Learning Agreement: Um ein solches Agreement abzuschließen, suchen Sie zuerst Angaben zu den Kursen heraus, die Sie im Ausland besuchen möchten (also Kursankündigungen mit Informationen zu den Kursinhalten). Senden Sie dann diese Angaben zusammen mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Studiengang (ggf. Fächern und/oder Schwerpunkte) und möglichst einem Link zum Vorlesungsverzeichnis des Faches an der Gastuniversität per Mail an den/die Anerkennungsbeauftragte_n. In dieser ersten Mail sollten Sie außerdem Ihrerseits Vorschläge machen, für welche Module im Göttinger Studienplan die besuchten Kurse anrechenbar sein könnten und ggf. auflisten, welche Module Ihnen in Ihrem Studienverlauf noch fehlen. Im Idealfall und um den Prozess zu beschleunigen, machen Sie diese Vorschläge direkt im Formular "Erasmus+ Learning Agreement" (zur Formularübersicht), das Sie als Anlage der E-Mail mitsenden.
      • 3. Prüfung und Vereinbarung: Der/die Anerkennungsbeauftragte prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen per Mail die weitergehenden Schritte mit. Im optimalen Fall kann aufgrund Ihrer ersten Mail bereits ein Learning Agreement (Beispiele auf der Erasmus-Formularseite) durch den Anerkennungsbeauftragten aufgesetzt werden, das Sie bei dem/der Anerkennungsbeauftragten abholen und dann noch von Ihnen und der/dem Beauftragten der Gastuniversität unterschrieben werden muss. Eventuell kann eine Besprechung in der Sprechstunde des/der Anerkennungsbeauftragten notwendig werden.
        • 4. Anerkennung der Leistungen: Nach der Beendigung Ihres Auslandaufenthaltes setzen Sie sich bitte schnell per Mail mit dem/der Anerkennungsbeauftragten in Verbindung. Bitte senden Sie mit dieser Mail – sofern möglich – bereits das Transcript der von Ihnen an der Gastuniversität erbrachten Leistungen mit und vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin. Die/der Ankerkennungsbeauftragte kann auf dieser Basis und vor dem Hintergrund des Learning Agreements Ihre Studienleistungen Prüfen und Ihnen im Rahmen der Sprechstunde die erforderlichen Formulare für den Eintrag der Leistungen beim Prüfungsamt ausstellen.