Anträge auf Anerkennung von ausländischen Leistungen und Folgen der Buchung nach erfolgter Anerkennung

Bitte setzen Sie sich mit dem Service-Center in Verbindung, wenn Sie Leistungen an ausländischen Universitäten erbringen wollen oder bereits an einer anderen Universität im Inland studiert haben.

Hier finden Sie die erforderlichen Hinweise und Formulare.

Bevor Sie sich anerkannte Leistungen in Ihren Bachelor oder Master eintragen lassen, bedenken Sie bitte:

Die Einträge von Anerkennungen können nicht gelöscht werden!
Ihnen stehen für eingetragene Anerkennungen noch folgende Möglichkeiten offen:

1.) Die Anerkennungen können in einen anderen Bereich Ihres Bachelor- oder Masterstudiengangs verschoben werden, sofern dort die Anrechnung möglich ist. (z. B. von Spezialisierung in den Wahlbereich)

2.) Sie können als eine "freiwillige Zusatzleistung" gebucht werden, sofern die Leistungen für den Bachelor bzw. Master zugelassen sind


  • Mono- Bachelorstudiengängen insgesamt max. 18 C
  • Masterstudiengängen insgesamt max. 12 C


Mastermodule, die bereits für Ihren Bachelor angerechnet wurden, können nicht noch einmal im Master eingebracht werden.