01/05/2012: Auch in NRW gilt jetzt ein Tariftreue- und Vergabegesetz

Nachdem der Landtag im Dezember 2011 dem von der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf den Weg gebrachten Tariftreue- und Vergabegesetz (siehe 07.06.2011) mehrheitlich seine Zustimmung gegeben hatte, ist das Gesetz nun in Kraft getreten. Von heute an dürfen öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Neben regulär Beschäftigten sollen auch geringfügig Beschäftigte und Leiharbeiter diesen Mindestlohn erhalten. Das Tariftreuegesetz soll für alle Aufträge ab 20.000 Euro gelten. Zu den öffentlichen Auftraggebern zählen neben dem Land und den Kommunen auch kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, Krankenhäuser oder die Landschaftsverbände.

Mit Nordrhein-Westfalen haben mittlerweile zehn Bundesländer gesetzliche Regelungen erlassen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifstandards koppeln. Meist wurden Tariftreue-Regelungen erlassen, nach denen der Staat nur Anbieter beauftragen darf, die sich an die örtlichen Tarifverträge halten. Fünf Länder (Berlin, Brandenburg, Bremen, NRW und Rheinland-Pfalz) haben darüber hinaus auch vergabespezifische Mindestlöhne festgelegt. In Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sind die Gesetzgebungsverfahren für ein Tariftreugesetz noch nicht abgeschlossen. Nur die vier Bundesländer Bayern, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben noch kein Tariftreuegesetz erlassen bzw. auf den Weg gebracht.

Quelle: WSI-Tarifarchiv: Tariftreue-Regelungen in Deutschland, Februar 2012.