MINDESTLÖHNE:
04/07/2014:
Auch Agrarbranche sichert sich noch schnell eigenen Mindestlohn
Kaum ist der allgemeine Mindestlohn in mehr oder weniger trockenen Tüchern, da bemühen sich auch sonst solchen Tarifvereinbarungen eher abgeneigte Branchen plötzlich um eigene Mindestlohnregelungen, um in der gesetzlich vorgesehenen Übergangsphase bis 2017 noch Löhne unter 8,50 Euro zahlen zu können. Nach der fleischverarbeitenden Industrie (siehe 08.05.2014) wird es ab 2015 auch für die rund 750.000 Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau erstmals einen tariflichen Mindestlohn unterhalb von 8,50 Euro geben.
Wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) dazu meldet, habe sich die Gewerkschaft gestern Abend mit den Vertretern des Gesamtverbands der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) auf einen "vertretbaren Kompromiss" verständigt. Ziel der Tarifverhandlungen sei es gewesen, die Übergangsfrist des gestern verabschiedeten Mindestlohngesetzes zu nutzen.
Laut Vereinbarung wird der tarifliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 bei 7,40 Euro (West) bzw. 7,20 Euro (Ost) starten. Zum 1. Januar 2016 erfolgt eine erste Erhöhung der Bruttostundenlöhne auf 8,00 Euro (West) bzw. 7,90 Euro (Ost). Ab Januar 2017 soll es dann einen bundeseinheitlichen Mindestlohn in Höhe von 8,60 Euro geben, der dann zum 1. November 2017 auf 9,10 Euro steigen soll.
Angemahnt hatte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) schon länger. Man solle doch Verhandlungen aufnehmen, um die im neuen Mindestlohngesetz geplante zweijährige Übergangsfrist zu nutzen und die Löhne für Ungelernte an den gesetzlichen Mindestlohn heranzuführen. Doch die Arbeitgeber der Landwirtschaft und des Gartenbaus spielten zunächst auf Zeit, in der Hoffnung auf Ausnahmeregelung. Folgerichtig war denn auch eine erste Verhandlungsrunde am 18. Juni in Kassel ohne Ergebnis geblieben.
Die Tarifparteien müssen dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen. Die Erklärungsfrist für die Annahme läuft bis zum 24. Juli 2014.
Quelle: Pressemeldung der IG BAU vom 04.07.2014