Disputation
In der Disputation hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, das sie oder er in ihrer oder seiner Dissertation fächerübergreifende und problembezogene Fragestellungen in ihrem oder seinen Arbeitsgebiet selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage bearbeit hat. Sie besteht aus einem Fachvortrag über die Dissertation mit anschließender
Diskussion.
Die Dauer der Disputation beträgt mindestens 60 Minuten und höchstens 90 Minuten.
Die Disputation soll innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Dissertation durchgeführt werden.