M.A.-Studiengang "Englische Philologie" - Besondere Zugangsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Ausreichende Englischkenntnisse sind durch Mindestleistungen in einem international anerkannten Test nachzuweisen:

a) Cambridge Certificate of Proficiency in English,
b) "International English Language Testing System" (IELTS) mindestens Niveaustufe Band 7,
c) mindestens 587 Punkte im handschriftlichen Test des "Test of English as a Foreign Language" (paper based TOEFL),
d) mindestens 94 Punkte im new internet based TOEFL - "Test of English as a Foreign Language",
e) UNIcert der Stufe III,
f) C1-Nachweis nach CEF (Common European Framework).

Das erfolgreiche Absolvieren des Tests darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Zulassung zum Master-Studiengang zurückliegen. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis eines Tests sind Bewerberinnen und Bewerber mit einem mindestens einjährigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem englischsprachigen Land innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eingang des Antrags auf Zulassung. Ausgenommen ist ferner, wer einen englischsprachigen Studiengang oder Teilstudiengang erfolgreich abgeschlossen hat.