In publica commoda

Laufende Prüfverfahren SFB 552

04.05.2009

Stellungnahme des Präsidiums zu laufenden Prüfverfahren im Zusammenhang mit dem Sonderforschungsbereich 552 und dem Graduiertenkolleg 1086

Bei der Begutachtung des Fortsetzungsantrags des Sonderforschungsbereichs 552 „Stabilität von Randzonen tropischer Regenwälder in Indonesien“ an der Georg-August-Universität Göttingen hat sich der begründete Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten von Antragstellern durch Falschangaben zur Einreichung von Publikationen ergeben. Aufgrund dessen hat das Präsidium der Georg-August-Universität Göttingen gemeinsam mit den am Sonderforschungsbereich beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beschlossen, den Fortsetzungsantrag an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zurückzuziehen und auch keinen Antrag auf Auslauffinanzierung zu stellen.

Die Richtlinien der Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sehen vor, dass bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten zunächst die Ombudskommission der Universität Göttingen ein Vorprüfungsverfahren durchführt, in dem festgestellt wird, ob sich der Verdacht hinreichend bestätigt. In diesem Fall wird das Verfahren im zweiten Schritt an die Untersuchungskommission der Universität Göttingen zur förmlichen Untersuchung überwiesen. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdachts beim SFB 552 wurde die Ombudskommission eingeschaltet. Ihre zeitnahe Vorprüfung hat dazu geführt, dass sich jetzt die Untersuchungskommission mit 16 Einzelfällen befasst. Der zeitliche Abschluss dieser förmlichen Untersuchung, die zügig vorangetrieben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Ergebnisse der Vorprüfung durch die Ombudskommission wurden der Deutschen Forschungsgemeinschaft zugeleitet.

Ein ähnlicher Verdacht hat sich bei dem zeitlich parallel zum Verlängerungsantrag des Sonderforschungsbereichs eingereichten Verlängerungsantrag für das Graduiertenkolleg 1086 „Die Bedeutung der Biodiversität für Stoffkreisläufe und biotische Interaktionen in temperaten Laubwäldern“ – einem dem SFB 552 thematisch nahestehenden Kolleg – ergeben. Mit der Vorprüfung dieses Verdachts ist die Ombudskommission derzeit befasst.

Aufgrund von internen Hinweisen wird – unabhängig von den Verfahren zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens – derzeit die Mittelbewirtschaftung des SFB 552 überprüft. Damit sind die Interne Revision der Universität und die Revision der Deutschen Forschungsgemeinschaft beauftragt worden. Sobald die umfangreichen Prüfungen den Sachverhalt aufgeklärt haben, wird die Universität über das Ergebnis informieren.

Unabhängig von den Ergebnissen der Prüfverfahren ist die Reputation der Universität Göttingen erheblich beschädigt worden. Die Universität bedauert, dass durch einzelne ihrer Mitglieder die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durch Falschangaben zur Einreichung von Publikationen verletzt wurden. Sie hat Vorkehrungen getroffen, die Wiederholungsfälle ausschließen: So ist in Anträgen der Universität Göttingen zukünftig nur noch die Angabe von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen Publikationen zulässig. Mit Blick auf die Mittelbewirtschaftung von Verbundprojekten sieht die Universität Göttingen die Notwendigkeit, das Qualitätsmanagement zu verbessern und hat dazu erste entsprechende Schritte eingeleitet.

Prof. Dr. Kurt von Figura für das Präsidium der Georg-August-Universität Göttingen