Voraussetzungen für die Bewerbung

  • Zulassungsvorraussetzungen sind ein mindestens sechssemestriges Studium mit Bachelor-Abschluss im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder einen gleichwertigen Abschluss im Studiengang „Agarwissenschaften“ oder in einer fachlich eng verwandten Fachrichtung.

  • Weiter sind grundsätzlich zugangsberechtigt, wer ein Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen, aber wenigstens 150 ECTS-Anrechnungspunkte in einem einschlägigen Bachelor-Studiengang oder einem gleichwertigen Studiengang erworben hat. Die aus den bisherigen Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote wird auch im Verfahren über die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen und im Auswahlverfahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht. Der Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums oder eines gleichwertigen Studiums
    ist bis einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters oder des Sommersemesters zu erbringen

  • Voraussetzung der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums ist der Nachweis wenigstens der folgenden Leistungen:
    Leistungen in den Agrarwissenschaften, Pflanzenwissenschaften, Tierwissenschaften, Ressourcenmanagement, Naturwissenschaften oder Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

  • Abschlussprüfungen, die im Ausland bestanden worden sind, bedürfen der Feststellung der Gleichwertigkeit durch die Zulassungskommission.

  • Weiterhin sind gute Deutschkenntnisse erforderlich nachzuweisen durch „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) oder äquivalentes Sprachzeugnis).

  • Möglichkeiten für den Nachweis von Sprachkenntnissen.