In publica commoda

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Forstwissenschaften

Besprechen Sie vor dem Antritt des Auslandsstudiums mit der*dem Erasmusberater*in oder der Studienberatung, welche Leistungen sich für eine Anerkennung eignen.

Im Wahlbereich:

  • Im BSc-Studiengang ist es unproblematisch und es werden fast alle Kurse anerkannt
  • Im MSc-Bereich muss die/der jeweilige Fachvertreter*in der Fakultät für Forstwissenschaften bescheinigen, dass die gewählten Kurse eine sinnvolle Ergänzung im Studium darstellen (siehe Antrag auf Anerkennung einer Wahlveranstaltung), es werden nur Kurse auf Master-Niveau angerechnet.

Im Pflichtbereich BSc und MSc:

  • Anerkennung erfolgt durch die*den Fachvertreter*in an der Fakultät durch eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Zur Prüfung ist eine komplette Modulbeschreibung mit Kursinhalt und ECTS-Umfang notwendig.

In der Regel schließen Sie ein Learning Agreement über die zu erbringenden Leistungen ab.

Rückkehr

Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester bringen Sie für die Anerkennung der erbrachten Leistungen Ihre Unterlagen (Transcript of Records) und die ausgefüllten Anträge zur Anerkennung einer Wahlveranstaltung (MSc) bzw. Gleichwertigkeitsbescheinigung zur Studienberatung. Die Daten werden nach Prüfung dann vom Prüfungsamt in FlexNow eingetragen.

Kontakt:

Fachstudienberatung Forstwissenschaften
Jutta Hohlstamm
Büsgenweg 5
Zimmer 1.124, Büsgenweg 5, 1. OG
37077 Göttingen
Tel. (0551)-39-39 29999
jhohlst@gwdg.de