15. Kriminalwissenschaftliches Kolloquium zum Thema: Das Medizinstrafrecht: Bloßer Anwendungsfall oder Innovationsmotor der allgemeinen Strafrechtslehren?
Mit dem diesjährig 15. Kolloquium feierte das Kriminalwissenschaftliche Institut der Juristischen Fakultät Göttingen ein kleines Jubiläum. Inhaltlich standen aus diesem Anlass die Wechselwirkungen zwischen Medizinstrafrecht und allgemeinen Strafrechtslehren zur Diskussion.
Das deduktiv-hierarchische Modell von (Straf-) Normen ließe erwarten, dass die strafbewehrten Rechtsregeln innerhalb der besonderen Anwendungskontexte lediglich spezielle Ausschnitte der allgemeinen Grundsätze abbilden. Im Medizinstrafrecht begegnen jedoch vielfach normative Setzungen, die von den allgemeinen Strafrechtslehren abweichen: Es stellt sich daher die zentrale Frage, wann sich diese Abweichung aus induktiver Perspektive als „Motor der Innovation“ für das allgemeine Strafrecht begreifen lässt und wann sie „prinzipienlos“ dessen begründete Rahmengebungen verletzt.
Zu dieser Tagung wird ein Sammelband erscheinen. Außerdem hat das Niedersächsische Ärzteblatt berichtet. Diesen Artikel finden Sie hier.