18/12/2012:
Leiharbeiter in der Papier- und Kunststoffindustrie erhalten Zuschläge

Nach den Gewerkschaften IG Metall (siehe 22.05.2012 und 05.11.2012) und IG BCE siehe 20.06.2012) kann jetzt auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Erfolge im Bemühen vermelden, zumindest die Lohnlücke zwischen Leiharbeitskräften und Stammbelegschaften zu verkleinern. Das Ziel gleicher Bezahlung liegt aber noch in weiter Ferne.

Wie die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung bekannt gab, habe sie mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ein „erstes Verhandlungsergebnis“ über Branchenzuschläge für Leiharbeitsbeschäftigte in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie erzielt. Ab Mai 2013 würden danach Leiharbeitsbeschäftigte nach vier Wochen Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb 4 Prozent Zuschlag auf den Leiharbeits-Tariflohn erhalten. Nach drei Monaten gebe es 8 Prozent, nach fünf Monaten 12 Prozent, nach sieben Monaten 16 Prozent und nach neun Monaten 20 Prozent Zuschlag.

Mit dieser Vereinbarung über gestaffelte Zuschläge sei erreicht worden, dass qualifizierte Helferinnen und Helfer bereits nach fünf beziehungsweise spätestens nach sieben Monaten auf 90 Prozent des Stammbeschäftigten-Lohns kämen, so Verdi. Eine weitere Angleichung erfolgt dann nicht mehr, denn wie in den bisher von anderen Gewerkschaften mit BAP und iGZ abgeschlossenen Branchenzuschlags-Tarifverträgen für Leiharbeitsbeschäftigte seien die Zuschläge auf maximal 90 Prozent der Entgelte der Stammbeschäftigten begrenzt.

Gegenüber der FAZ sprach der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Frank Werneke von einem „wichtigen Schritt“. Es sei ein Erfolg, dass die ersten Zuschläge in der Papier- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie schon nach vier und nicht wie etwa in der Metallindustrie nach sechs Wochen gezahlt würden. Wie lange die übliche bzw. durchschnittliche Entleihdauer in den Branchen ist, darüber wurde nichts bekannt.

Quellen: Verdi-Pressemitteilung vom 18.12.2012
FAZ.net vom 18.12.2012