(1) Dem Masterzeugnis wird ein „Diploma Supplement“ beigefügt (siehe Anlage 5). Das "Diploma Supplement" gibt als Zusatz zu Zeugnissen oder Urkunden über akademische Abschlüsse und Grade in einer standardisierten, englischsprachigen Form ergänzende Informationen über Studieninhalte, Studienverlauf, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und über die verleihende Hochschule.
(2) Das „Diploma Supplement“ soll die Anerkennung und angemessene Bewertung deutscher Abschlüsse und Grade im Ausland stärken. Innerhalb Deutschlands soll das "Diploma Supplement" auch dazu dienen, Inhalte und Qualifikationen insbesondere der neu eingeführten Studienprogramme mit gestuften Abschlüssen (Bachelor und Master) transparent zu machen.