Das Deutschlandstipendium

Anerkennung und Förderung für hervorragende Leistung und Engagement

Die Deutschlandstipendien an der Universität Göttingen sollen begabte Studierende und Bewerber*innen aus allen Nationen (unabhängig von ihrem Einkommen) finanziell unterstützen und das Stipendium vereint Stipendiat*innen aller Fakultäten, Alumni und Förderernde der Universität Göttingen.

Aktuelle Informationen
Die nächsten Vergaberunde 2023-2024 des Deutschlandstipendiums umfasst den Zeitraum 1.10.2023 bis 30.09.2024.
Die 182 ausgewählten Deutschlandstipendiat*innen haben angenommen und derzeit wird die Auszahlung der ersten Förderungsraten vorbereitet.
Am Freitag, den 1.12.2023 von 18:00h bis 20:00h findet im Wilhelmsplatz 3 eine Informationsveranstaltung für die Deutschlandstipendiat*innen der Vergaberunde 2023-2024 statt.

Im Laufe des Dezembers werden zu dem die Ablehungsbescheide an die Bewerber*innen versendet, die nicht ausgewählt wurden.
Der Versand der Bescheide erfolgt an die studentische Mailadresse.b>

Wer kann sich bewerben?
Alle an der Universität Göttingen regulär eingeschriebene Studierende können sich bewerben. Ausgenommen sind jedoch Promotionsstudierende und Austauschstudierende.
Studienbewerber*innen, die noch nicht an der Universität Göttingen eingeschrieben sind, müssen sich vor Bewerbung um ein Deutschlandstipendium 2023/24 immatrikulieren und einen Studierenden-Account besitzen.

Auch BAföG-Empfänger*innen können durch das Deutschlandstipendium gefördert werden, da BAföG und Deutschlandstipendium grundsätzlich gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch genommen werden können.

Bisherige Stipendiat*innen können sich nach Ablauf der einjährigen Bewilligung erneut auf ein Deutschlandstipendium bewerben.

Förderzeitraum
Das Bewilligungsjahr des Stipendiums umfasst den Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres.
Bei Nachrücker*innen wird der Zeitraum individuell angepasst.

Auswahlkriterien
Neben den Auswahlkriterien zu schulischen, universitären oder bereits erbrachten beruflichen Leistungen werden aber auch besondere Tätigkeiten, gesellschaftliches Engagement und besondere Umstände im bisherigen persönlichen Werdegang der sich bewerbenden Person berücksichtigt:

- abgeschlossene Berufsausbildung oder Erhalt von Auszeichnungen oder Preisen,
- engagierte Mitarbeit in universitären, sozialen, kommunalen oder politischen Organisationen und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- besondere Umstände bei der Überwindung biografischer Hürden, z.B. im Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, Sorgeverpflichtung, familiären Migrationsgeschichte oder alleinigen Finanzierung des Lebensunterhalts

Sofern diese Förderkriterien erfüllt werden, freuen wir uns über eine Bewerbung für die nächste mögliche Vergaberunde.

Ideelle Förderung und Rahmenprogramm des Deutschlandstipendiums
Neben der finanziellen Förderung durch das Stipendium besteht die Möglichkeit einer ideellen Förderung durch die fördernden Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen oder des Zusammenschlusses von Kleinspender*innen.
Die ideelle Förderung ermöglicht in Abhängigkeit vom Kontakt zu den Fördernden, z.B. einen Blick hinter die Kulissen einer Firma, die Absolvierung eines Praktikums oder Workshops oder Netzwerken im Rahmen von Kontakten der Fördernden.

Die Mitteilung der Fördernden erfolgt an die Stipendiat*innen im Rahmen der Zustellung des Bewilligungsbescheides, der per Mail an die studentische Mailadresse versandt wird.
Mit der Annahmeerklärung zum Stipendium erfolgen auch Einverständnis oder Ablehnung zur Kontaktaufnahme mit den Fördernden.
Das Team Fundraising der Universität Göttingen stellt dann, wenn gewünscht, den Kontakt zu den Fördernden her und organisiert zudem ein besonderes Rahmenprogramm während des Förderzeitraumes, welches u.a. folgende Aktionen und Veranstaltungen umfasst:
- einen Stammtisch Deutschlandstipendium zum Austausch über Fächergrenzen hinweg,
- Veranstaltungen im Rahmen einer „Engagement Akademie“ mit Abschlusszertifikat,
- Unterstützung der Vernetzung mit Fördernden der Universität zum Ausbau eines Netzwerks für die persönliche Entwicklung und berufliche Laufbahn,
- gemeinsame Teilnahme an Sportveranstaltungen u. ä.

Bewerbung
wann?
Die nächsten Deutschlandstipendien werden zum Wintersemester 2023/24 vergeben.
Die Bewerbungsphase umfasst den Zeitraum vom 01.09.bis 30.09.2023.
Da die Bewerbungsfrist am Samstag, den 30.09 endet, sollte die Bewerbung rechtzeitig erfolgen. Am Samstag, den 30.09. können keine Fragen und Anliegen mehr beantwortet werden.

wie?
Die Bewerbung um ein Stipendium erfolgt zunächst über ein universitäres Online-Bewerbungsportal, das nur während des Bewerbungszeitraumes zwischen dem 01.09.2023 und dem 30.09.2023 über das Studierendenportal eCampus der Universität erreichbar ist.
Im eCampus erfolgt der Zugang zum Online-Bewerbungsportal unter dem Hauptmenü (drei Striche untereinander links oben nach dem Einloggen) mit der Eintragung Links --> "Bewerbung für ein Deutschland-/Niedersachsenstipendium".
Über das Online-Bewerbungsportal können sowohl Bewerbungen für das Deutschland- als auch für das Niedersachsenstipendium abgegeben werden.
Bewerber*innen, die noch nicht an der Universität Göttingen eingeschrieben sind, müssen sich vor der Bewerbung um ein Deutschlandstipendium immatrikulieren und einen Studierendenaccount besitzen.

Uploadportal
Nach erfolgter Online-Bewerbung müssen die geforderten Bewerbungsunterlagen inklusive dem unterschriebenen Deckblatt ebenfalls online über ein Uploadportal bis zum 30.09.2023 23:59h hochgeladen werden.
Die Unterlagen werden direkt an die zuständige Fakultät übersendet.
Da die Bewerbungsfrist am Samstag, den 30.09 endet, sollte das Hochladen und verbindliche Einreichen der Bewerbungsunterlagen rechtzeitig erfolgen.
Am Samstag, den 30.09. können keine Fragen und Anliegen mehr beantwortet werden.


Um die Bearbeitung in den Fakultäten zu vereinfachen und schnellst möglich durchführen zu können, reichen Sie bitte Ihre Bewerbungen nicht erst zum Fristende am 30.09.2023 ein.

Die Bewerbung kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.09.2023 online bearbeitet werden.
Nach der Online-Bearbeitung, sind der oder die Nachweis/e zur Änderung ebenfalls über das Uploadportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am Samstag, den 30.09.2023 23:59h hochzuladen.
Am Samstag, den 30.09. können jedoch keine Fragen und Anliegen mehr beantwortet werden, daher sollte die vollständige Bewerbung nach Möglichkeit schon vor dem 30.09. erfolgen.

Weitere Informationen zu den benötigten Nachweisen können der Richtlinie zum Deutschlandstipendium und den FAQ entnommen werden.

Hinweise zur Bewerbung:
Die Bewerbung ist nur dann vollständig, wenn bei der Fakultät zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.09.2023 23:59h sowohl die Online-Bewerbung als auch die vollständigen hochgeladenen und verbindlich eingereichten Bewerbungsunterlagen, bestehend aus unterschriebenem Deckblatt und den geforderten Nachweisen, vorliegen.
Eventuell stehen auf dem Smartphone nicht alle Funktionen des eCampus zur Verfügung, dies betrifft in diesem Fall auch das im eCampus integrierte Bewerbungsportal.
Da die Bewerbungsfrist am Samstag, den 30.09 endet, sollte die vollständige Bewerbung rechtzeitig erfolgen. Am Samstag, den 30.09. können keine Fragen und Anliegen mehr beantwortet werden.


Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren sind in den FAQs und auf den verlinkten Seiten in der rechten Spalte zu finden.

Nur vollständig und fristgerecht eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt und bearbeitet.

Für die Bewerbung werden weder Motivations- oder Empfehlungsschreiben benötigt noch werden diese bei Einreichung positiv berücksichtigt.

Auswahl- und Vergabeverfahren
Die Auswahl der Geförderten erfolgt in den zuständigen Auswahlgremien der Fakultäten nach Begabung und Leistung sowie gemäß den weiteren Kriterien der Richtlinie für die Vergabe von Deutschlandstipendien, wie etwa persönlicher Werdegang und gesellschaftliches Engagement.

Die Auswahlgremien bestehen aus der Studiendekanin oder dem Studiendekan sowie je einem Mitglied der Hochschullehrergruppe, der Mitarbeiter*innengruppe, der MTV-Gruppe und der Studierendengruppe.

Übersteigt die Zahl der eingereichten Bewerbungen die Zahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Rangliste erstellt.

Die ausgewählten Stipendiat*innen sollen für 1 Jahr d.h. vom 1.10. bis zum 30.09. des Folgejahres gefördert werden, es sei denn eine es kommt zu:
- Änderungen beim Studierendenstatuts z.B. Exmatrikulaltion, Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung, Fakultätswechsel
- Auftreten einer unzulässigen Doppelförderung
- Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 1 Semester

Details zum Auswahlverfahren sind der Stipendienrichtlinie der Universität und den Seiten des Bundesministeriums zu entnehmen.

Bewilligungsbescheide und Annahmeerklärung
Nach erfolgter Auswahl der Stipendiat*innen durch das Auswahlgremium der jeweiligen Fakultät erfolgt von zentraler Seite der Versand der Mail mit dem Link zum Download des Bewilligungsbescheides ausschließlich an die studentische E-Mailadresse.

Im Bewilligungsbescheid sind die Informationen zur Annahmefrist des Stipendiums, zum Förderzeitraum und zur Annahmeerklärung aufgeführt.

Die Annahme des Deutschlandstipendiums erfolgt per Online-Formular, das über einen Link im Bewilligungsbescheid bis zum Ende der Annahmefrist des Stipendiums (siehe Bescheid) erreichbar sein wird.
Nach dem Absenden der Annahmeerklärung wird eine Bestätigungsmail an die studentische E-Mailadresse versandt.

Bei Fragen oder Problemen zu Bescheiden oder Auszahlung kontaktieren Sie bitte Frau Schild als Ansprechpartnerin für die Verwaltung der Deutschlandstipendien an der Universität Göttingen.

Feierliche Vergabe der Deutschlandstipendien
Die Verleihungsfeier zur Vergaberunde 2023-2024 und die feierliche Übergabe der Urkunden wird am 11. Dezember 2023, in Präsenz,in der Aula im Wilhelmsplatz 1 stattfinden.

Auszahlung
Die Auszahlung der monatlichen Stipendienrate in Höhe von 300,00 Euro erfolgt für die Monate Oktober bis Dezember in einem Betrag bis zum Jahresende, danach monatlich jeweils zur Mitte des Monats.

In einzelnen Monaten kann es zu einer Verschiebung der Auszahlung kommen.

Nachrücker*innen
Falls es erforderlich sein sollte, erfolgen in den Fakultäten Nachrückverfahren für Stipendiat*innen, die während der Vergabeperiode aus der Förderung fallen.
Die frei werdenden Stipendien werden dann an Nachrücker*innen anhand von Nachrückerlisten der jeweiligen Fakultät vergeben.

Nachrücker*innen, die ein Deutschlandstipendium erhalten sollen, werden von zentraler Seite (Frau Schild), per E-Mail an die studentische E-Mailadresse, kontaktiert.