04/07/2011: Zweiter Anlauf für Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

Im April 2009 hatte die damalige Große Koalition die Aus- und Weiterbildungsbranche in das Entsendegesetz aufgenommen. Der Weg zu Mindestlöhnen in der Branche blieb aber bisher versperrt, da der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium es bislang abgelehnt hatte, einen von den Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbarten Mindestlohntarifvertrag für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich zu erklären (siehe 06.10.2010).

Wie der taz jetzt zu entnehmen ist, habe die Gewerkschaft Ver.di gemeinsam mit der GEW sowie dem Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) erneut beim Arbeitsministerium den Antrag gestellt, den derzeit existierenden Tarifvertrag für allgemeinverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu erklären. Habe das Arbeitsministerium im Oktober 2010 noch die zu geringe Repräsentativität des Vertrags bemängeln und eine Allgemeinverbindlicherklärung mit Verweis auf mangelndes öffentliches Interesse ablehnen können, so stünden die Chancen diesmal besser. Weil der Bildungsverband seitdem weitere Arbeitgeber habe gewinnen können, die den Tarifvertrag anwendeten, liege die Tarifbindung jetzt nicht mehr bei 25, sondern bei mehr als 40 Prozent.

Nach dem Willen der Tarifparteien sollten alle pädagogischen Kräfte künftig einen Mindestlohn 12,28 Euro (West) bzw. 10,98 Euro (Ost) erhalten. Bisher gelte die tariflich vereinbarte Lohnuntergrenze nur für die rund 26.000 Beschäftigten, die fast ausschließlich im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II schulten. Abseits davon sei die Branche nach Aussage von Horst Palik vom Bildungsverband jedoch von Niedrigstlöhnen gekennzeichnet, die laut Ver.di-Sprecherin Renate Singvogel nicht selten nur zwischen 7,60 oder 9,60 Euro Bruttostundenlohn lägen.

Quelle: taz.de vom 04.07.2011