22/08/2014:
Geplante Re-Regulierung der Leiharbeit wird wirkungslos bleiben

Bei der weitgehend von gesetzlichen Beschränkungen befreiten Leiharbeit will die Große Koalition zurück rudern und ein paar Re-Regulierungen vornehmen. Die geplante Reform des Arbeitnehmerüberlassungsrechts sieht zum Einen eine Begrenzung der Überlassungshöchstdauer vor. Der maximale Zeitraum, den ein Unternehmen einen Leiharbeiter einsetzen darf, soll von bisher 24 auf 18 Monate verkürzt werden. Zum Anderen soll die Entlohnung neu geregelt werden. Zukünftig sollen Leiharbeiter spätestens nach einer Überlassungsdauer von neun Monaten beim selben Entleiher die gleiche Entlohnung erhalten wie ein vergleichbarer Stamm-Mitarbeiter. Die Korrekturen könnten allerdings Kosmetik bleiben, weil kaum ein Leiharbeiter von ihnen profitieren wird.

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