23/03/2014:
Zweitjobs boomen dank Minijob-Deregulierung durch Rot-Grün

Seit Jahren wächst die Zahl der Beschäftigten, die neben ihrer regulären Arbeit einen Zweitjob ausüben. Zumeist handelt es sich dabei um eine Nebentätigkeit im Minijob (siehe 05.02.2014). Nach Angaben der Berliner Zeitung habe die Zahl der Beschäftigten mit einem Nebenjob einen Rekordwert erreicht. Wegbereiter dafür war die rot-grüne Agendapolitik .

Wie die Zeitung berichtet, hätten in Deutschland erstmals mehr als drei Millionen Menschen neben ihrem Hauptberuf einen Zweitjob gehabt. Die Zahl der Mehrfach-Beschäftigten habe sich damit seit der Wiedervereinigung mehr als verdreifacht. Das gehe aus Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Auffallend sei der starke Anstieg in den vergangenen elf Jahren, der fast ausschließlich auf eine Form der Nebentätigkeit zurückzuführen sei: die Minijobs. 2,6 Millionen Beschäftigte hätten neben ihrem Hauptberuf einen Minijob. Damit habe sich die Zahl der Menschen, die nebenher eine geringfügige Beschäftigung hätten, seit 2003 mehr als verdoppelt. Mittlerweile hätten sieben Prozent aller männlichen Arbeitnehmer zusätzlich einen Minijob, bei den Frauen seien es sogar elf Prozent.

Vollbracht habe dieses Minijob-Wunder die rot-grüne Bundesregierung. Vor 2003 habe die Regel gegolten: Wer ausschließlich einen Minijob habe, müsse keine Sozialbeiträge zahlen. Ein Minijob als Nebentätigkeit sei dagegen abgabenpflichtig gewesen. Diese Vorschrift habe Rot-Grün abgeschafft. Seither ist auch von Sozialabgaben weitgehend befreit, wer zusätzlich zu seinem Hauptberuf einen Minijob habe. Für den IAB-Forscher Enzo Weber liege hier ein "wesentlicher Grund" für den Zweitjob-Boom.

Wer in seinem Hauptberuf Überstunden mache oder die Arbeitszeit aufstocke, müsse dafür die üblichen Abgaben leisten. Wer zusätzlich einen Minijob annehme, zahle dafür nichts in die Sozialkassen. Nach Aussage Webers sei eine solche "Subvention eines zweiten Jobs (...) schwer nachvollziehbar".

Quelle: Berliner Zeitung vom 23.03.2014