Ausführliche Projektbeschreibung

Eltern und ihre Kinder stehen heute in allen europäischen Wohlfahrtsstaaten im Mittelpunkt öffentlicher Debatten über „neue soziale Risiken“ und notwendige „neue“ sozialpolitische Interventionsformen. Zeichen für dieses Interesse sind z.B. der auf dem Weltkinder-gipfel 2002 verabschiedete Aktionsplan „A World Fit for Children“ und die daran gekoppelten nationalen Aktionspläne, die zur zügigen Verwirklichung der Kinderrechte von 1989 (UN-Konvention) beitragen sollen. Deutschland hat wie alle anderen Länder, die die Konvention unterschrieben haben, einen entsprechenden Aktionsplan „für ein kindgerechtes Deutschland“ entwickelt und dessen Umsetzung zwischen 2005 und 2010 gerade evaluiert. Das ebenfalls übernationale Aktionsprogramm zum Aufbau von „Frühen Hilfen“ („Parenting Support“) ist Teil dieses neuen Interesses an einer kindergerechten Gesellschaftspolitik, die „alle Kinder mitzunehmen“ verspricht („Sure Start“, „Every Child Matters“, „Triple P: Positive Parenting Program“). Es zielt, wie das 2006 vom Bundesfamilien-ministerium aufgelegte bundesdeutsche Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ auf den Aufbau einer vernetzten lokalen Unterstützungsstruktur und hat seine Pendants in anderen westlichen Ländern.

Solche Initiativen legen einen Wandel staatlichen Handelns nahe: der Staat entwickelt sich aufgrund näher zu untersuchender gesell-schaftlicher Ziele gegenüber Kindern und ihren Eltern auf eine neue, in manchen Ländern erneute Weise zum Interventions- bzw. Präventionsstaat. Risiken der Armut, auch Risiken, die das Handeln der Eltern für ihre Kinder birgt, soll möglichst frühzeitig begegnet werden. Dadurch scheinen sich die Beziehungen zwischen Eltern und Staat, Eltern und Gesellschaft sowie zwischen Eltern und Kindern zu verändern. Elternpflichten treten auf neue Weise in den Vordergrund: so wird heute von den Eltern eine erstklassige Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erwartet, gleichzeitig wird vielen Eltern offen unterstellt, diesen Erwartungen nicht ausreichend zu genügen. Im Interesse des Kindeswohls sollen nun Gerichte, Behörden und deren Mitarbeiter Maßnahmen gegenüber Eltern schon dann ergreifen, wenn Risiken für Kinder möglich und nicht mehr „nur“ wahrscheinlich sind. Öffentliche Diskurse und Inter-ventionen zur Vermeidung kindbezogener Risiken zielen meist auf die Eltern. Hier wird die Grenze zwischen der „privat-familialen“ und der „öffentlichen Sphäre“ neu verhandelt.


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