27/02/2014:
Strukturen des Leiharbeitsmarkts im Überblick

„Seit ihrer politisch gewollten Deregulierung hat sich Leiharbeit zu einer festen Größe auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. In den vergangen zehn Jahren hat die Branche einen starken Boom erlebt, in dessen Verlauf die Zahl der Leiharbeiter auf das zweieinhalbfache gestiegen ist. Wie Pilze aus dem Boden geschossen sind auch Leiharbeitsunternehmen. Neben Branchenriesen wie z.B. randstad oder Adecco wollen auch viele kleinere Betriebe etwas vom Kuchen abhaben, darunter eine nicht unerhebliche Zahl sogenannter Mischbetriebe. Zwei aktuelle Dokumente geben einen Einblick in die Branchenstrukturen.


- Beschäftigte in der Leiharbeit:
Im Januar 2003, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines weitgehend liberalisierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, hatte die Bundesagentur für Arbeit gut 282.000 Leiharbeitnehmer gezählt. Ihre Zahl ist in den folgenden Jahren steil gestiegen, wurde dann kurzfristig von der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 eingebremst, um in den Jahren 2011 und 2012 (jew. Ende Juni) vorläufige Höchstwerte von über 900.000 Personen zu erreichen. Seitdem stagniert die Leiharbeitsbeschäftigung, wenn auch in geringerem Maße als nach der Einführung eines Mindestlohns in der Leiharbeit (ab Jan. 2012) sowie der Einführung von Branchenzuschlägen in der Arbeitnehmerüberlassung (ab Nov. 2011) zu erwarten gewesen wäre. Zuletzt wies die Arbeitnehmerüberlassungsstatistik 852.000 Leiharbeitsbeschäftigte aus (Juni 2013), davon waren 649.000 (87 Prozent) sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt.

Für die Beschäftigten ist Leiharbeit mit hohen Risiken verbunden. Da die Bruttoarbeitsentgelte in der Leiharbeit deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten liegen, verdienen sie erheblich weniger als ihre festangestellten Kolleg/innen. Während etwa vollzeitbeschäftigte Fachkräfte Ende 2012 ein mittleres monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 2.669 Euro erzielten, lag das Entgelt solcher Fachkräfte in der Leiharbeit bei gerade mal 1.856 Euro.

Die Beschäftigungszeit von Leiharbeitern ist zudem meist nur von kurzer Dauer. Für knapp die Hälfte der Leiharbeiter endet ihr Einsatz beim ausleihenden Unternehmen bereits nach weniger als drei Monaten. Somit kommen sie auch kaum in den Genuss der ausgehandelten Branchenzuschläge. Auch das Risiko, arbeitslos zu werden, ist in der Arbeitnehmerüberlassung überdurchschnittlich, und zwar fünf Mal so hoch wie im Schnitt aller anderen Branchen.


- Unternehmen der Leiharbeitsbranche:
Zur Jahresmitte 2013 gab es in Deutschland 18.000 (Juni 2012: 18.500) Betriebe, die aufgrund einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Arbeitnehmer an Fremdfirmen ausleihen. Ein Großteil der Verleihbetriebe (rd. 13.300 bzw. 74 Prozent) beschäftigt nicht mehr als 50 Leiharbeiter. Nur knapp 1.100 Betriebe verfügt über einen Pool von 150 und mehr Leihabeitern.

Neben den reinen Verleihbetrieben gibt es auch sogenannte Mischbetriebe, deren Betriebszweck "nicht überwiegend" die Arbeitnehmerüberlassung ist. Das Geschäftsfeld der Arbeitnehmerüberlassung ist in diesem Fall entweder als Betriebsabteilung ausgegliedert oder verselbständigt worden. Von den Ende Juni 2013 insgesamt 18.000 Verleihbetrieben waren immerhin 6.900 oder 38 Prozent Mischbetriebe. Sie beschäftigten 144.000 oder 17 Prozent aller Leiharbeitsbeschäftigten.

Über die Mischbetriebe ist wenig bekannt. Ein großer Teil von ihnen dürften aber mit Sicherheit konzerninterne Verleihbetriebe darstellen sowie Personaldienstleister, die u.a. auch Personalvermittlung und Inhouse-Services per Werkvertrag anbieten. Mischbetriebe sind ganz überwiegend Kleinbetriebe. In 6.400 (93 Prozent) von Ihnen gab es weniger als 50 Leiharbeitnehmer, bei gut 4.800 Mischbetrieben waren sogar weniger als zehn Leiharbeitnehmer beschäftigt.

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Quellen:
Bundesagentur für Arbeit (2014): Arbeitsmarktberichterstattung: Der Arbeitsmarkt in Deutschland, Zeitarbeit in Deutschland - Aktuelle Entwicklungen, Febr. 2014, Nürnberg.

Bundesregierung (2014): Mischbetriebe in der Leiharbeit mit nicht ausschließlich oder überwiegend auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtetem Betriebszweck. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. BT-Drucksache 18/573 (02/2014).