MINIJOBS:
27/10/2014:
30 Jahre falsche Beschäftigungspolitik und eine fatale Weichenstellung
"Zahl der Minijobber hat sich verdoppelt", so titelte Der Tagesspiegel und mit ihm eine Reihe anderer Zeitungen am vergangenen Freitag. (...) Was für ein Aufreger. Als wären die Minijobs plötzlich wie Pilze aus dem Boden geschossen. Dabei ist die geringfügige Beschäftigung nicht erst seit heute die nach der Teilzeitbeschäftigung am weitesten verbreitete atypische Beschäftigungsform in Deutschland. Schon seit 2011 gehen mehr als 7,4 Millionen Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach, für über 2,5 Millionen von ihnen ist der Minijob ein Zweitjob, Tendenz steigend.
Solche regelmäßig wiederkehrenden Rekordmeldungen sorgen allenfalls kurzfristig für Empörung. Der eigentliche Skandal wird indes nicht thematisiert. Er liegt darin, dass die ständig steigende Zahl der Minijobber die Folge einer seit mehr als dreißig Jahren verfehlten Beschäftigungspolitik - und, ganz besonders, das Resultat einer fatalen Weichenstellung im Jahr 2003 ist.
Die Geschichte der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse beginnt im Jahr 1977. Mit Einführung des Sozialgesetzbuches SGB IV wurde die Möglichkeit geschaffen, einer abgabenbegünstigten geringfügigen Beschäftigung nachzugehen: wer weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitete, der wurde von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
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