30/06/2011: Wenig Arbeitsmarktintegration durch Vermittlungsgutscheine

Mit Hilfe von Vermittlungsgutscheinen können Arbeitslose die Dienste privater Arbeitsvermittlungsagenturen in Anspruch nehmen, die ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden verschaffen sollen. Nach einem Bericht der taz läuft das Instrument jedoch weitgehend ins Leere.

Die taz beruft sich dabei auf eine ihr vorliegende Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei. Danach wäre jedes zweite durch Vermittlungsgutscheine zustande gekommene Arbeitsverhältnis nach einem halben Jahr wieder beendet. In vier von zehn Fällen erfolge die Vermittlung zudem in die Leiharbeit. Zwischen Januar und November 2010 seien von Beziehern des Arbeitslosengeldes I oder II insgesamt 54.700 Gutscheine eingelöst worden. Dafür habe die Bundesregierung den privaten Unternehmen 94 Millionen Euro gezahlt.

Trotz der geringen Effektivität wolle das Bundesarbeitsministerium im Rahmen der Arbeitsmarktinstrumentenreform, die im April 2012 greifen solle (siehe 25.05.2011), das Instrument der Vermittlungsgutscheine über 2011 hinaus entfristen. Dabei sei allerdings unklar, ob es künftig häufiger zum Einsatz komme, denn laut Reformplan sollen Empfänger von Arbeitslosengeld I künftig keinen Rechtsanspruch auf die Gutscheine mehr haben. Die Entscheidung, ob sie einen Gutschein erhalten, liege dann bei einem Mitarbeiter des Jobcenters.

Quelle: taz.de vom 30.06.2011