In publica commoda

Beamte

Für die an der Universität Göttingen beschäftigten Beamtinnen und Beamte bestehen für das zu Grunde liegende Dienstverhältnis diverse rechtliche Vorgaben, u. a. das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und das Niedersächsische Beamtengesetz (NBG). Darüber hinaus sind für die unterschiedlichen Dienstverhältnisse weitere besondere Regelungen anzuwenden. Maßgebend für Laufbahnbeamte ist insoweit die Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO). Für die Beamtinnen und Beamte im wissenschaftlichen Dienst einschließlich der Professorinnen und Professoren greifen zusätzliche Regelungen aus dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG). Vor der Einstellung bzw. Ernennung von Beamtinnen und Beamten ist grundsätzlich ein Ausschreibungsverfahren vorgesehen. Für Professorinnen und Professoren ist hierfür ein eigens geregeltes Berufungsverfahren durchzuführen. Für die Beschäftigungsverhältnisse von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren ist darüber hinaus eine universitätsinterne Richtlinie zu beachten, ebenso für Akademische Rätinnen und Räte im Beamtenverhältnis auf Zeit. Darüber hinaus gelten insbesondere auf Grund der Sozialversicherungsfreiheit der Beamtinnen und Beamten eigene, von den Regelungen für Tarifbeschäftigte abweichende Regelungen, z. B. zur Beamtenversorgung (anstelle einer Rentenversicherung), zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (anstelle einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse).

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