05/12/2011: Expertise zur Werkarbeit fordert gesetzliche Regulierungen

Der zunehmende Einsatz des Billiglohnmodells Werkarbeit erregt vermehrt die öffentliche bzw. mediale Aufmerksamkeit (siehe 27.11.2011). Wie die taz meldet habe der Bremer Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Däubler im Auftrag der Bundstagsfraktion der Partei Die Linken bereits eine Expertise dazu verfasst, in der er neue gesetzliche Regulierung fordere.

Laut taz erwarte Däubler für die nächste Zukunft einen weiter steigenden Einsatz von Werkvertragsarbeit. Die zunehmende Regulierung und der Imageverlust der Leiharbeit würden dafür sorgen, dass Arbeitgeber sich „nach anderen Gestaltungsformen“ umschauten. So werde bereits jetzt unter Arbeitgebern für den vermehrten Einsatz von Werkverträgen bei Industriedienstleistungen geworben. Däubler wolle korrekt abgeschlossene Werkverträge nicht verbieten, sehe aber Regulierungsbedarf bei der tariflichen Gleichstellung zu Stammbeschäftigten und zur Unterbindung von Scheinwerkverträgen.

So solle bei der Auslagerung von vormals betriebsinternen Aufgaben per Gesetz gewährleistet werden, dass die betroffenen ArbeitnehmerInnen Anspruch auf die gleichen Entgelte und Arbeitsbedingungen haben wie die Stammbelegschaft. Für nötig halte Däuble es auch, Scheinwerkverträge besser identifizieren zu können. Dazu habe er sechs bereits vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) entwickelte Kriterien überarbeitet, anhand derer erkennbar werde, dass statt eines Werkvertrags Leiharbeit vorliege.

Quelle: taz.de vom 05.12.2011

Weiterlesen: Däubler, W. (2011): Regulierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Werkverträgen – Eine Expertise im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Berlin.