Verwendungsvorschlag einreichen

Dezentrale Maßnahmen:
Dezentral sind alle Maßnahmen, die auf Fakultätsebene durchgeführt werden (z.B. Tutorien, Vorkurse, Exkursionen etc.). Wenn Sie also einen Verwendungsvorschlag für ein Seminar oder Institut der Philosophischen Fakultät haben, handelt es sich um einen dezentralen Antrag.
Hinweise zu Verwendungsvorschlägen für dezentrale Studienbeiträge finden Sie hier.
Seit dem Sommersemester 2010 wurde das Antragsverfahren auf ein Onlineverfahren umgestellt. Bitte verwenden Sie das Webformular der Fakultät(nur Gö-Net).
Die Anträge sind während der entsprechenden Abgabefristen beim zuständigen Controlling einzureichen.

Die Antragsfrist für Verwendungsvorschläge ab Sommersemester 2012 geht vom 31.10.-21.11.2011

In dringenden und begründeten Ausnahmefällen können Vorschläge auch nachgereicht werden.
Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form über das Webformular einzureichen! Bei allen Fragen bezüglich der Antragstellung oder des Webformulars wenden Sie sich gerne an das Controlling.(klemens.wedekind@zvw.uni-goettingen.de; Tel.0551/39-3914)


Zentrale Anträge:
Zentral sind alle Maßnahmen, die sich auf die Universitätseben beziehen – also die ganze Universität und nicht nur ein einzelne Fakultät betreffen. Über die Vorschläge für zentrale Maßnahmen entscheidet das Präsidium auf Vorschlag der zKLS-plus nach Stellungnahme des Senats.
Hinweise zu Verwendungsvorschlägen für zentrale Studienbeiträge finden Sie in diesem pdf-Dokument.
Seit dem Sommersemester 2010 hat die zentrale das Antragsverfahren auf ein Onlineverfahren umgestellt. Die Antragstellung erfolgt nun über ein Webformular für zentrale Studienbeitragsmittel

Bei weiteren Fragen zu der zentralen Beantragung und Verwendung von Studienbeiträgen wenden Sie sich bitte an Sina Wagner(sina.wagner@zvw.uni-goettingen.de) von der Stabstelle Controlling.