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Verfahren - Wie funktioniert die Beantragung?

Antragstellung

    Die Beantragung erfolgt formlos bei der zuständigen Prüfungskommission bzw. dem zuständigen Prüfungsamt; dafür sind folgende Angaben erforderlich:
  • Angaben zur Beeinträchtigung, nicht aber zwingend die Nennung der Diagnose
  • Beschreibung, welche Auswirkungen der gesundheitlichen Situation im Hinblick auf die Prüfungssituation vorliegen
  • Formulierung eines Ausgleichsvorschlags
  • Fachärztliche Bescheinigung bzw. Stellungnahme von approbierten psychologischen Psychotherapeut/innen (im Original!) zur Bestätigung der Auswirkungen

Die Antragstellung muss so rechtzeitig vor Antritt der Studien- oder Prüfungsleistung erfolgen, dass die Bearbeitung des Antrags als auch die organisatorische Umsetzung des Nachteilsausgleich gewährleistet werden kann. Ein zeitlicher Vorlauf von vier Wochen sollte nicht unterschritten werden.

Die Prüfungskommission entscheidet zeitnah über den Antrag und versendet einen schriftlichen Bescheid.


Für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen aufgrund von Schwangerschaft und Erziehungs- oder Pflegeverantwortung nutzen Sie bitte das Informationsangebot des Bereichs Vereinbarkeit von Studium und Familie.