Technischen Maßnahmen (Umbauten, Sanierungen usw.) an den Anlagen der technischen Infrastruktur eines Gebäudes können zu Beeinträchtigungen der Nutzung dieser Gebäude führen. Beispielsweise spontane Stromausfälle, Wasserausfälle, Ausfall der Heizung im Winter usw. führen deshalb zur Verärgerung der Nutzer in diesen Gebäuden. Lärmbelästigungen, Belästigungen durch Staub usw. können auch zu starken Beeinträchtigungen der Lehre führen, wenn z.B. eine Prüfung dadurch juristisch angefochten werden kann.
Viel einfacher stellt sich die Zusammenarbeit dar, wenn die Betroffen zuvor über die beabsichtigte Massnahme informiert werden und auch Einfluß nehmen können.
Aus der Vielzahl der Nutzer von Gebäuden sind einige als Objektbeauftragte Ansprechpartner für derartige technisch- betriebliche Fragestellungen.