Gemeinsame Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKB) bzw. Gemeinsame Unternehmensteuerbemessungsgrundlage (GUB): Volkswirtschaftliche Folgenabschätzung

Projektleiter


  • Prof. Dr. Christoph Spengel


Verantwortliche für die Teilmodule


  • Prof. Dr. Fuest
  • Prof. Dr. Oestreicher
  • Prof. Dr. Scheffler
  • Prof. Dr. Spengel


Bearbeiter


  • Dipl.-Kffr. Katharina Finke (ZEW)
  • Dipl.-Vw. Jost H. Heckemeyer
  • Dipl. Wiinf. Stefan Hohls
  • Gerrit Kimpel, M.Sc.
  • Dipl.-Kffr. Melanie Köstler
  • Dipl.-Kffr. Claudia Krebs
  • Dipl. Kffr. Dorothea Vorndamme
  • Dipl. Kfm. Benedikt Zinn

  • Dipl.-Kfm. Timo Reister
  • Dipl.-Kffr. Katharina Finke


Laufzeit

1.10.2012 – 30.04.2013


Förderer


  • Bundesministerium der Finanzen


Mitwirkende Institutionen


  • Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung


Problemstellung

Die EU Kommission hat am 16. März 2011 einen Richtlinienentwurf für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) vorgelegt. Mit der GKKB verfolgt die EU Kommission das Ziel, wesentliche steuerliche Hemmnisse des europäischen Binnenmarktes zu beseitigen. Diese Hemmnisse sieht die EU Kommission insbesondere darin, dass die Koexistenz 27 nationaler Besteuerungsregime zu hohen Befolgungs- und Verwaltungskosten führt, die in ihren Wechselwirkungen mit steuerlichen Mehrbelastungen verbunden sind. Weitere Punkte betreffen die eingeschränkte Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verlustverrechnung sowie die Notwendigkeit einer Bestimmung und Durchsetzung konzerninterner Verrechnungspreise einschließlich der damit verbundenen Probleme sowohl der Doppelbesteuerung als auch der Nichtbesteuerung sowie der gezielten Steuervermeidung durch Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. In ihrem Richtlinienentwurf sieht die EU Kommission zur Beseitigung dieser Hemmnisse ein umfassendes Konzept vor, das eine harmonisierte Gewinnermittlung sowie Konsolidierung und formelhafte Gewinnaufteilung dieser Gewinne zum Gegenstand hat. Auf Grundlage eines früheren Arbeitsdokuments der GKKB Arbeitsgruppe wurden auf Ebene der EU Folgenabschätzungen zu Teilaspekten des Konzepts erarbeitet. Während diese Folgenabschätzungen bereits erste Anhaltspunkte zu den Wirkungen des Konzepts liefern und bei der Ausgestaltung des Richtlinienentwurfs herangezogen wurden, steht eine Evaluation des Richtlinienentwurfs selbst noch aus. Diese Evaluation erscheint auch aus dem Grund erforderlich, da zwischenzeitlich Reformen der nationalen Besteuerungsregime stattgefunden haben, die den Ausgangspunkt für eine Folgenabschätzung verschoben haben. Länderspezifische Besonderheiten, z.B. die Relevanz der Rechtsform einer Personengesellschaft und ihr möglicher Einbezug in die GKB/GKKB, wie durch die Empfehlung des Bundesrats vom 6.6.2011 gefordert, wurden in bisherigen Folgeabschätzungen nicht einbezogen. Schließlich zeigt der Richtlinienvorschlag sowie die sich anschließende Diskussion in Wirtschaft, Politik und Praxis, dass bezüglich der Folgenabschätzung durchaus zu unterscheiden ist zwischen einer umfassenden GKKB und einer auf rein inländisch tätige Unternehmen beschränkten GKB/GUB (d.h. ohne Konsolidierung und ohne Gewinnaufteilung). Im Rahmen des Forschungsprojektes wird vorrangig auf die GKB/GUB abgestellt. Allerdings ergeben sich auch in diesem Fall Konsequenzen für grenzüberschreitend tätige Konzerne, die zusätzlich berücksichtigt werden sollen.