29/04/2013:
Die Übergangschancen aus atypischer in reguläre Beschäftigung sind strukturell bedingt unterschiedlich gering

Atypische Beschäftigungsformen (befristete, geringfügige und Teilzeitbeschäftigung sowie Leiharbeit) haben sich in den letzten Jahren stark verbreitet. Mittlerweile arbeitet mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer/innen atypisch (siehe 06.11.2012). Neben dem sog. Normalarbeitsverhältnis (die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung) als gut reguliertem Kernsegment des Arbeitsmarktes bilden sie damit ein weiteres, randständiges Segment prekärer und oft schlecht entlohnter Beschäftigung. Ausgehend von empirischen Befunden kann dieses Segment als vom Kern- oder ersten Arbeitsmarkt hochgradig abgeschlossen gelten, denn die Chancen auf den Übergang aus atypischer in reguläre Beschäftigung haben sich bislang als äußerst gering erwiesen (siehe 07.02.2013, 14.12.2012, 05.11.2012 und 15.08.2012). Je nach Beschäftigungsform sind die Barrieren zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung allerdings unterschiedlich hoch.

In einem Beitrag für die Aprilausgabe der Zeitschrift für Soziologie hat der Frankfurter Soziologe Jan Brülle die Frage nach unterschiedlich großen Übergangschancen aufgegriffen und anhand einer Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus den Jahren 2001 bis 2009 untersucht, welche Faktoren einen Übergang in den Kernarbeitsmarkt erschweren oder begünstigen und welche Rolle dabei die Form der atypischen Beschäftigung spielt.

Im empirischen Teil des Beitrags stellt der Autor nach eigenen Angaben erstmals einen systematischen Vergleich der Übergangschancen aus verschiedenen Beschäftigungsformen in reguläre Beschäftigung vor. Seiner Datenanalyse zufolge besteht für befristet Beschäftigte die größte Chance auf den Wechsel in ein Normalarbeitsverhältnis. Dies lässt sich im Wesentlichen mit der Funktion befristeter Beschäftigungsverhältnisse erklären, die von Unternehmen oft als verlängerte Probezeit genutzt werden.

Deutlich schlechter stehen die Chancen für Leiharbeiter und Teilzeitbeschäftigte, und die geringfügige Beschäftigung ist laut Brülle mit „besonders geringen Übergangswahrscheinlichkeiten in ein Normalarbeitsverhältnis verbunden und unterscheidet sich damit auch von der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung deutlich. Die Distanz zum Kernsegment des Arbeitsmarktes, in dem reguläre Arbeitsverhältnisse dominieren, ist für diese Beschäftigungsform am größten.“

Welche Faktoren begünstigen oder erschweren nun den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt? Ist der Verbleib in atypischer Beschäftigung überwiegend ein Resultat der individuellen Wünsche und Fähigkeiten (Qualifikationen) der Beschäftigten oder werden schon allein durch die Aufnahme einer atypischen Erwerbsform die Weichen für den späteren Erwerbsverlauf gestellt?

Auf der Suche nach theoretischen Erklärungsmustern für die Befunde wirft der Autor unter Bezugnahme auf die soziologische Mobilitätsforschung seinen Blick ganz gezielt auf die strukturellen Folgen der Beschäftigung in verschiedenen nichtregulären Beschäftigungsformen. Dadurch kann er die Existenz eines eigenständigen Effekts der Beschäftigungsform auf die Arbeitsmarktchancen jenseits von individuellen Ressourcen und Präferenzen der Beschäftigten nachweisen: Beschäftigte in verschiedenen Arten von Beschäftigungsverhältnissen haben zwar unterschiedliche Präferenzen und Eigenschaften, die auch die Wahrscheinlichkeit eines Wechsels in eine reguläre Beschäftigung beeinflussen. Zugleich hängen die Arbeitsmarktchancen aber auch von der Funktion ab, die verschiedene Beschäftigungsformen für den Arbeitgeber erfüllen.

Quelle: Brülle, J. (2013): Unterschiede in den Arbeitsmarktchancen von atypisch Beschäftigten: Effekte von Beschäftigungsformen oder Erwerbspräferenzen? In: Zeitschrift für Soziologie, 42. Jg., H. 2, S. 157-179.