MINDESTLÖHNE:




11/12/2014:
Gebäudereiniger wollen Branchenmindestlohn Ost auf Niveau des gesetzl. Mindestlohns anheben

Ab 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde (brutto). Dort, wo Branchenverträge repräsentativer Tarifpartner existieren, kann in einer Übergangszeit bis Ende 2016 davon nach unten abgewichen werden. Für die Branche der Gebäudereinigung in Ostdeutschland wäre das der Fall, denn dort sollte für den Bereich Innen- & Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) der Branchenmindestlohn ab 2015 von 7,96 auf nur 8,21 Euro angehoben werden. Zu wenig, befanden die Tarifvertragsparteien, und einigten sich auf eine Anhebung auf allgemeines Mindestlohnniveau.

Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit hatten sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) als Spitzenarbeitgeberverband und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Arbeitnehmervertretung schon im Juli 2014 auf einen revidierten Mindestlohntarifvertrag verständigt, der eine Erhöhung der Lohngruppe 1 Ost auf 8,50 Euro ab dem 1. Januar 2015 beinhaltet.

Nachdem der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit per Rechtsverordnung beim zuständigen Ministerium gestellt worden war, wurde am 06.11.2014 im Bundesanzeiger der Antrag auf Erlass einer Verordnung zur Erstreckung der Rechtsnormen eines Tarifvertrages für die Branche Gebäudereinigung veröffentlicht. Dort sieht der Tarifvertrag für die fünf ostdeutschen Bundesländer ab 01.01.2015 in der Lohngruppe 1 einen Mindestlohn von 8,50 Euro vor. Jetzt steht nur noch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesarbeitsministerium aus.

Quelle: Information der Handwerkskammer Dresden vom 17.11.2014