ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNG:




15/05/2015:
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist bei atypisch Beschäftigten defizitär

Von guter, existenzsichernder und eine sichere Zukunftsperspektive bietender Erwerbsarbeit sind atypisch in Leiharbeit und Werkverträgen, auf befristeten Stellen oder in Minijobs Beschäftigte oft weit entfernt. Nicht nur müssen sie sich als Mitarbeiter zweiter oder dritter Klasse mit oft unsicheren und vergleichsweise schlechter bis niedrig entlohnten Jobs begnügen. Sie werden auch am Arbeitsplatz in vielen Aspekten gegenüber regulär Beschäftigten benachteiligt.


 


Eine neue Untersuchung der Soziologen Dr. Karina Becker und Thomas Engel zeigt, dass bei atypischer Beschäftigung auch zahlreiche Elemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht greifen. Die WissenschaftlerInnen von den Universitäten Trier und Jena konstatieren ein erheblich reduziertes Schutzniveau jenseits der Normalarbeit.


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