In publica commoda

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Deutsche Philologie (78/ 42 C)


  • Ein mindestens sechssemestriges Bachelor- oder gleichwertiges Studium im Studiengang Deutsche Philologie oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang.

  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen in der Deutschen Philologie im Umfang von wenigstens 49 ECTS-Anrechnungspunkten, darunter Leistungen der Basis-, Aufbau- und Vertiefungsebene im Umfang von jeweils mindestens 16 Anrechnungspunkten in mindestens zweien der drei germanistischen Teilfächer Neuere Deutsche Literatur, Germanistische Mediävistik und Germanistische Linguistik.

  • Zulassungsordnung