Deutschlandstipendium (Infoseite der Fakultät)
Liebe Studierende,auf dieser Seite erhalten Sie relevante Informationen zum Bewerbungs- und Vergabeprozess des Deutschlandstipendiums.
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Deutschlandstipendium an der Fakultät für Agrarwissenschaften: Ein Erfolgsgeschichte
Wir freuen uns, dass wir in der Vergaberunde 2024/25 zum 13. Mal in Folge an der Fakultät für Agrarwissenschaften Deutschlandstipendien vergeben konnten! Ein herzliches Dankeschön an alle unsere Förderfirmen, Unternehmen und private Förderpersonen, die uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. Ohne euch wäre das Deutschlandstipendium nicht möglich!
In diesem Wintersemester 2024/25 konnten 32 Studierende der fakultät mit einem Deutschlandstipendium ausgezeichnet werden. Das ist ein beeindruckender Erfolg, der auf die Vielzahl an Förderern und Förderinnen zurückzuführen ist. Insgesamt haben sich 157 Studierende für ein Deutschlandstipendium beworben, was zeigt, dass unsere Studierenden auf der Suche nach Möglichkeiten sind, ihre akademischen Ziele zu erreichen.
Die Verfahrensnotenspanne der Stipendien liegt zwischen 0,9 und 1,4 , je nach Zweckbindung. Wir sind stolz auf unsere Studierenden und danken allen, die uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. Ein besonderer Dank geht an die Mitglieder der Auswahlkommission!
Zeit-/Ablaufplan:
Bewerbungsfrist: In der Regel können Sie sich immer im September eines Jahres für ein Deutschlandstipendium bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist unter keinen Umständen eine Änderung oder das Nachreichen von Bewerbungsunterlagen mehr möglich. Die Bewerbung erfolgt erst online. Im Anschluss erhalten Sie ein Deckblatt mit Informationen zu den in Papierform einzureichenden Bewerbungsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen erhalten! Falls Sie dies wünschen, müssen Sie die Unterlagen per Einschreiben versenden. Ihre Unterlagen werden 12 Monate aufbewahrt und dann vernichtet.
Auswahl der Stipendiat*innen: Die Auswahl der Stipendiat*innen findet nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen meist Ende Oktober durch eine dezentrale Vergabekommission unter Leitung des Studiendekans Prof. von Tiedemann statt. Die Auswahlkommission vergibt die Stipendien anhand der Verfahrensnoten und unter Berücksichtigung der vorliegenden Zweckbindungen von Fördererunternehmen. Gleichzeitig werden mögliche Nachrücker*innen bestimmt, für den Fall, dass ein*e Stipendiat*in nicht die volle Förderdauer in Anspruch nimmt.
Bescheide an Stipendiat*innen: Sollten Sie ein Stipendium erhalten, werden Sie schriftlich von der Universität benachrichtigt. Die Fakultät erteilt an dieser Stelle keine Auskunft. Die Stipendienbescheide werden zentral per E-Mail versendet und enthalten eine Annahmeerklärung (WICHTIG: geben Sie Ihre korrekte, aktuelle Adresse an!). Die Annahmeerklärung des Stipendiums muss an die Zentralverwaltung zurückgeschickt werden.
Der Beginn der Auszahlung erfolgt in der Regel im Dezember rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember. Im Anschluss erhalten die StipendiatInnen die Auszahlung jeweils zum Monatsende.
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