BEPS konkret und weitere aktuelle Entwicklungen im deutschen Steuerrecht
Themenbeschreibung:
Seit mehr als drei Jahren wird die Besteuerung international tätiger Unternehmen von der Diskussion über Steuervermeidung und Gewinnverlagerung ("BEPS", Base Erosion and Profit Shifting) beherrscht. Im Oktober 2015 wurden die finalen Berichte zu den 15 Aktionspunkten der OECD durch die Finanzminister der G20 Staaten verabschiedet. Flankierend wurden auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen zur Steuertransparenz, für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung sowie zur Bekämpfung von Steuervermeidung ergriffen. Die Mitgliedstaaten der OECD und EU sind nun angehalten, die erarbeiteten Maßnahmen in ihren nationalen Rechtsordnungen umzusetzen.
Das Ziel der Vortragsreihe an der Georg-August-Universität Göttingen ist es, den gegenwärtigen Stand der Umsetzung, weitere Bestrebungen sowie die Auswirkungen der Maßnahmen zu erörtern. Die Vortragsreihe findet an drei Terminen im November, Dezember und Januar statt und setzt sich aus insgesamt 12 Vorträgen zusammen. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung stehen neben einer aktuellen Bestandsaufnahme die verfahrensrechtlichen Änderungen im Vordergrund. In diesem Zusammenhang werden die erweiterten Mitwirkungspflichten im Bereich der Verrechnungspreise, der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden und die Reform der internationalen Streitbeilegungsmechanismen vorgestellt und diskutiert.
Einen zweiten Schwerpunkt bilden die durch BEPS initiierten materiell-rechtlichen Änderungen. Gegenstand dieses Themenblocks sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Eindämmung der Vorteile hybrider Gestaltungen, die Ansätze einer Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und die Entwicklungen im Bereich der Besteuerung von Betriebsstätten. Ein dritter Themenblock befasst sich mit weiteren aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht. Auf der Agenda stehen die Auswirkungen des europäischen Beihilferechts auf die Besteuerung der Unternehmen, die Korrektur von Steuerbescheiden, die Reform des Investmentsteuerrechts und die neuen Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen im Rahmen des neuen Erbschaftssteuerrechts.
Teilnehmerkreis:
Die genannten Themen werden aus Sicht der Unternehmen, ihrer Berater, der Finanzverwaltung, Rechtsprechung, und Wissenschaft vorgestellt, analysiert und mit den Teilnehmern diskutiert. In diesem Sinne ist diese Veranstaltung nicht nur für die Studierenden im Bereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Finanzwissenschaft interessant, sondern wendet sich auch an Vertreter von Unternehmen, Wissenschaft, Gerichtsbarkeit, Verwaltung sowie Rechts- und Steuerberater die sich in ihrer beruflichen Tätigkeit mit den Steuerwirkungen unternehmerischer Handlungsalternativen beschäftigen.