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Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Kulturen und Sprachen des mediterranen Raums" (78 C)

Studienleistungen:

  • B.A. Abschluss (180 C) in einem mittelmeerrelevanten philologischen, historischen, kulturwissenschaftlichen oder fachlich eng verwandten Fachgebiet, d.h.:
  • Nachzuweisen sind Leistungen im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten in Altorientalistik, Ägyptologie/Koptologie, Antike Kulturen, Arabistik/Islamwissenschaft, Archäologie der Griechischen, Römischen und Byzantinischen Welt, Französisch/Galloromanistik, Geschichte, Griechischer Philologie, Iranistik, Kunstgeschichte, Italienisch/Italianistik, Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie, Lateinischer Philologie, Lateinischer Philologie des Mittelalters und der Neuzeit, Portugiesisch/Lusitanistik, Slavischer Philologie, Spanisch/Hispanistik, Turkologie oder in vergleichbaren Fachgebieten.


    • Sprachvoraussetzungen:

      • Niveau B1 (bzw. Äquivalent) in einer für den Mittelmeerraum alten oder modernen Sprache, d.h.:
      • Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Kenntnisse wenigstens einer der folgenden für den Mittelmeerbereich relevanten Sprachen verfügen:
        • Akkadisch
        • Altgriechisch
        • Altkirchenslavisch
        • Alt- und Mittelägyptisch
        • Alt- und Mittelaramäisch
        • Alt- und Mittelhebräisch
        • Arabisch (Klassisches Arabisch, modernes Standardarabisch sowie moderne arabische, insbes. maghrebinische und syro-libanesisch-palästinensische Dialekte und ägyptisches Arabisch)
        • Koptisch
        • Klassisches Latein und Mittellatein
        • Sumerisch
        • Ugaritisch
        • Albanisch
        • Berbersprachen
        • Bosnisch
        • Bulgarisch
        • Französisch
        • Neugriechisch
        • Italienisch
        • Judenspanisch
        • Katalanisch
        • Korsisch
        • Kroatisch
        • Kurdisch
        • Maltesisch
        • Mazedonisch
        • Montenegrinisch
        • Neuhebräisch (Ivrit)
        • Okzitanisch
        • Persisch
        • Portugiesisch
        • Rumänisch
        • Sardisch
        • Serbisch
        • Spanisch
        • Syro-Aramäisch
        • Türkisch
      • Handelt es sich um Sprachen, die durch den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erfasst werden, so muss wenigstens Niveau B1 nachgewiesen werden. Für Sprachen, die nicht durch den GER erfasst werden, müssen Leistungen im Umfang von wenigstens 20 C nachgewiesen werden, im Falle der Sprachen Mittelägyptisch, Koptisch und Kurdisch wenigstens 12 C.
      • Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch Zeugnisse, Sprachzertifikate oder andere Nachweise ausgewiesener Leistungen in einer der genannten Sprachen.


      Die Sprachnachweise sind bei Einschreibung bis zum 30.09. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; die Nachweise sind Immatrikulationsvoraussetzung, eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.