Stellenausschreibung

An der Georg-August-Universität Göttingen ist in der Theologischen Fakultät am Lehrstuhl für Kirchengeschichte (Prof. Dr. Peter Gemeinhardt) zum 01.10.2024 eine Stelle als

studentische Hilfskraft (w/m/d)


für 12 Monate mit 20 Stunden/Monat zu besetzen. Eine Verlängerung ist möglich. Die Aufgaben bestehen in unterstützenden Tätigkeiten für den Lehrstuhlinhaber sowie in der Leitung von Tutorien zu kirchengeschichtlichen Vorlesungen. Sie umfassen u.a.

  • Bibliotheksgänge, Scan- und Rechercheaufträge
  • Korrektur von Manuskripten, Anfertigen von Registern
  • Konzeption und Durchführung eines Tutoriums im Sommersemester 2025


Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Einschreibung in einem Studiengang an der Theologischen Fakultät
  • Kompetenz in kirchengeschichtlichem Arbeiten (i.d.R. nachgewiesen durch eine sehr gute Pro- oder Hauptseminararbeit; bis zum Dienstantritt muss das Basismodul KG – Mag.Theol.105 / B.EvRel.204a – abgeschlossen sein)
  • gute Englischkenntnisse
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit


Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (inkl. Motivationsschreiben) richten Sie bitte in elektronischer Form (PDF) bis zum 07.06.2024 an Frau Dr. Dorothee Schenk (dorothee.schenk@theologie.uni-goettingen.de), die Ihnen gerne für nähere Auskünfte zur Verfügung steht.

Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besondere Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen Schwerbehinderter den Vorzug. Eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.

Hinweis:
Ihre elektronischen Dokumente werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Göttingen, den 09.05.2024