Dr. Sebastian Schwab

Zur Person

Dr. Sebastian Schwab hat Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin (HU) studiert. Er arbeitete dort als studentische Hilfskraft bei Professor Hans Michael Heinig und Professor Christoph Möllers. Sein Studium unterbrach er für ein Praxissemester beim Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union in der Dienststelle Brüssel. Von November 2018 bis Juli 2019 war Sebastian Schwab Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Berlin) in der Praxisgruppe Environment, Planning, Regulatory (Öffentliches Wirtschaftsrecht).

Während seines Studiums und der Promotion wurde er gefördert durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. Für sein Erstes Juristisches Examen zeichnete ihn die Justizministerin des Landes Niedersachsen aus. Im März 2022 war Sebastian Schwab als Dialogstipendiat Gastwissenschaftler am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main. Im Wintersemester 2022/23 nahm er Gastforscheraufenthalte bei der Bundesstiftung Hans-Kelsen-Institut (Wien) und als einer von zwei Göttinger Adam-von-Trott-Stipendiaten an der University of Oxford wahr. Seit April 2023 ist Sebastian Schwab Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, wo er Stationen im Referat für Öffentliches Recht der Justizbehörde (Ministerium) und bei der Hamburg Port Authority absolviert.

Seine Forschungsinteressen liegen im Bereich des Verfassungsrechts, der Rechts- und Demokratietheorie, der methodischen Reflexion rechtshistorischer Arbeit sowie im evangelischen Kirchenrecht. In jüngerer Zeit wandte er sich Fragen des Infrastrukturrechts zu.

Dissertationsvorhaben

Ich erforsche aus rechtstheoretischer und verfassungsrechtlicher Perspektive, warum und mit welcher Berechtigung im Recht historisch argumentiert wird. Ist historische Argumentation – was immer man darunter im Einzelnen verstehen mag – besonders "demokratisch", wie in der Rechtsmethodik häufig behauptet? Was sagt ein historisches Argument über den aus, der es anführt? Welche Vorstellung der Vergangenheit schwingt darin mit – und welche des Rechts? Das sind Fragen, die ich in meiner Forschung stelle und beantworte. Die Untersuchungen können die argumentative und rechtsmethodische Praxis informieren. Implizite Vergangenheitsbilder zu explizieren, ist argumentativ von hohem Wert: Geschichtstheorie steuert Geschichtsbild; mit anderer Theorie ergibt sich ein anderes Bild. Methode entfaltet mit ihrer Funktion, eine gewisse Argumentationsweise unstreitig zu stellen, erhebliche Vorwirkung auf das Ergebnis. Reflektiert man die Methode und ändert sie, ändert sich das Ergebnis. Ziel ist nicht ein juristisches „anything goes“, sondern Skepsis gegenüber allzu hochfliegenden Ansprüchen an juristische Erkenntnis.

All das ist kein Glasperlenspiel. Wir erleben gesellschaftlich, dass historische Prägungen immer öfter nicht mehr als selbstverständlich relevant für die Gegenwart genommen werden; dass Verantwortung für historisches Unrecht nicht anerkannt, sogar energisch abgestritten wird. Kampfplatz dieser Auseinandersetzung ist in einem demokratischen Gemeinwesen immer auch das Recht: Denn das Recht, über das historisch argumentiert wird, ist unser Recht; die Geschichte, über die historisch argumentiert wird, ist unsere Geschichte.

Publikationen (Auswahl)

Vom Recht, nicht wieder gut zu machen. Zu einer Figur des Fremdstaatshaftungsrecht, in: DER STAAT 2023, 129–149

Kelsen im Kaffeehaus. Orte der Reinen Rechtslehre, in: Merkur, Nr. 893 (Oktober 2023), 91–97

Vom Nutzen und Nachteil der kirchlichen Zeitgeschichte für die evangelische Kirchenrechtswissenschaft, in: Th. Brechenmacher/F. Kleinehagenbrock/C. Lepp/H. Oelke (Hg.): Kirchliche Zeitgeschichte. Bilanz - Fragen - Perspektiven, 2021, S. 233-251

Visitation und Governance, in: ZevKR 66 (2021), 178–197

Historische Ambiguität und Recht. Zur Frage der Ausgleichsleistungen für die "Hohenzollern" und der Stellung historischen Wissens im Prozessrecht, in: JZ 2021, 500–508

Demokratischer Staat und Wandel. Regulierungsrecht als Projekt einer aporetischen Demokratie, in: R. Greve/J. Moir et al. (Hg.), Der digitalisierte Staat. 60. Assistententagung Öffentliches Recht, 2020, S. 39–61

Die Wiederaufnahme des akademischen Betriebs an der Göttinger Juristischen Fakultät nach 1945 bis ca. 1949, in: ZRG GA 137 (2020), 469–492

Das Kriterium der Existenzgefährdung im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz, in: NVwZ 2020, 689–692


Im Erscheinen begriffen:

Die Reine Rechtslehre "von unten". Die Rahmendoktrin als Methodenlehre und Argumentationstheorie, in ARSP 2024



Ein vollständiges Verzeichnis der Publikationen und Vorträge finden Sie hier.