Steuern

Wenn Sie selbstfinanziert zu einem Forschungsaufenthalt nach Göttingen kommen, sind Sie nicht steuer- oder abgabenpflichtig. Eine Steuerpflicht kann eintreten, wenn Sie Honorare annehmen oder erwerbstätig werden. Die Einrichtung, die ein Honorar oder einen Arbeitsvertrag anbietet, kann die nötige Klärung veranlassen.

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland ein Stipendium erhalten, sind die Stipendienraten von der Steuer befreit. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien in Deutschland (§ 3 Nr. 44 EStG) sind:

  • Vergabe aus öffentlichen Mitteln oder durch einen öffentlichen oder gemeinnützigen Träger (soweit nach deutschem Recht anerkannt)
  • zur Förderung der Forschung bzw. wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung
  • Bemessung nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs erforderlich
  • Gewährung nach den Richtlinien des Gebers
  • keine Gegenleistungspflicht oder Arbeitnehmertätigkeit des Empfängers

Fragen Sie Ihren Stipendiengeber, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Stipendium steuerfrei ist. Informieren Sie sich außerdem, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss und ob Doppelbesteuerungsabkommen gelten.

Wenn Sie in Deutschland einen Arbeitsvertrag abschließen und länger als 6 Monate bleiben, müssen Sie in Deutschland Steuern zahlen. Ihr*e Arbeitgeber*in zieht Steuern und Sozialabgaben von Ihrem Bruttogehalt ab. Bei der Berechnung des Steuersatzes zählt Ihr gesamtes Einkommen, auch Einkünfte, die Sie in Ihrem Heimatland oder weltweit erwirtschaftet haben.

Wenn Sie weniger als 6 Monate in Deutschland bleiben, zahlen Sie in Ihrem Heimatland Steuern, wenn:

  • Sie für eine*n ausländischen Arbeitgeber*in tätig sind
  • und das Heimatland laut das Besteuerungsrecht hat.

Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, müssen Sie in Deutschland Steuern auf Ihr in Deutschland erwirtschaftetes Einkommen zahlen.

Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen

Mit einigen Ländern unterhält Deutschland Vereinbarungen, die Vereinfachungen in der Steuerpflicht für international mobile Forschende vorsehen. Von solchen Vereinbarungen profitieren insbesondere Forschende, die sich für nicht länger als zwei Jahre in Deutschland aufhalten und hier an einer öffentlichen Forschungseinrichtung tätig sind. Informationen dazu finden Sie hier.

Doppelbesteuerungsabkommen stellen sicher, dass Einkünfte international mobiler Forschender nicht doppelt besteuert werden (im Heimatland und in Deutschland). Informieren Sie sich bitte frühzeitig beim Finanzamt in Ihrem Heimatland über die geltenden Rahmenbedingungen, damit Sie nicht unnötig Steuern zahlen. Das deutsche Bundesministerium für Finanzen bietet hier entsprechende Informationen.

In Deutschland müssen Sie auf Ihr Einkommen Steuern zahlen. Arbeitnehmer*innen wird die Einkommenssteuer automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Selbstständige und Freiberufler*innen müssen Ihr Einkommen selbst versteuern. Wie viel Einkommenssteuer Sie zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab – der Steuersatz liegt zwischen 14 und 45 Prozent. Die Höhe der Einkommenssteuer hängt auch von Ihrem Familienstand, Anzahl der Kinder, anderen Freibeträgen und Religionszugehörigkeit (Kirchensteuer) ab.

Einkommenssteuererklärung

Am Ende eines Kalenderjahres können Sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Ihres Wohnortes einreichen. Die Einkommensteuererklärung ist in manchen Fällen Pflicht, z.B. wenn Sie für mehrere Arbeitgeber*innen gearbeitet haben. Das Finanzamt berechnet Ihr zu versteuerndes Einkommen (Gesamteinkommen minus Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge) und legt die zu zahlende Einkommenssteuer fest. Eventuell zu viel gezahlte Steuern werden Ihnen vom Finanzamt erstattet. Die notwendigen Formulare erhalten Sie beim Finanzamt Göttingen. Sie können die Einkommenssteuererklärung auch elektronisch mit dem "Elster-Formular" einreichen. Die Steuererklärung sollte bis Ende Mai des folgenden Jahres beim Finanzamt abgegeben werden.

Tipp: Steuererklärungen können komplex sein, insbesondere dann, wenn Sie verschiedene Arten von Einkommen erzielen, mehrere Wohnsitze unterhalten oder Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle spielen. Um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich bei der ersten Steuererklärung von einem*r Steuerberater*in oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen zu lassen.

Wenn Sie Mitglied der katholischen, lutherischen oder reformierten Kirche sind, zahlen Sie in Deutschland Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird vom Bruttogehalt abgezogen und beträgt 9 % der gezahlten Einkommenssteuer.

Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Welcome Centre

Von-Siebold-Straße 4
37075 Göttingen

E-Mail: welcome@uni-goettingen.de

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