Nachhol- und Wiederholungsprüfungen


Angebote zum Nachholen von Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen können nur diejenigen wahrnehmen, die beim ursprünglich vorgesehenen Termin aus einem wichtigen Grund (z.B. Krankheit) entschuldigt waren.

Angebote zum Wiederholen von Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen können nur diejenigen wahrnehmen, die die Prüfung wegen nicht ausreichender Leistung wiederholen müssen.

Nachhol-/Wiederholungstermine für Klausuren bzw. mündliche Prüfungen werden von den jeweiligen Prüfer/inne/n festgelegt.

Auch für solche Termine ist eine Anmeldung im FlexNow notwendig.